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# taz.de -- Reform der Sozialberatung: Keine Hilfe mehr bei Formularen
> Die Beratung Arbeitsloser soll sich künftig auf die psychosoziale
> Betreuung von Hartz-IV-Empfängern konzentrieren. Hilfe-Vereine sehen
> dadurch ihre Vertrauensbasis gefährdet.
Bild: Soll sich auf die Zielgruppe Hartz-IV-Empfänger konzentrieren: Sozialber…
HAMBURG taz | Wer heute seinen Hartz-IV-Bescheid nicht versteht und findet,
das Jobcenter verweigere ihm Leistungen, kann sich an die
Arbeitslosen-Telefonhilfe (ATH) wenden. Der Hamburger Verein schaut sich
den Bescheid an, übersetzt oder erläutert ihn und gibt dem Antragsteller
Tipps, wie er sich wehren kann.
Nach den Vorstellungen der Sozialbehörde soll damit bald Schluss sein. „Die
Unterstützung bei der Antragstellung und das Erklären von Bescheiden sind
Aufgaben des Jobcenters“, heißt es in einer Mitteilung des Senats an die
Bürgerschaft. Dass vom Senat bezahlte private Träger die gleiche Aufgabe
übernähmen, sei unnötig.
Kai Voet van Vormizeele, Geschäftsführer der Telefonhilfe, hält das für
blauäugig. „Wenn die Jobcenter nicht mehr weiter wissen, schicken sie die
Leute zu uns“, sagt er. Und Renate Schumak von der Solidarischen
Psychosozialen Hilfe Hamburg (SPSH) kritisiert: „Die Begründung, man wolle
Parallelstrukturen vermeiden, ist geradezu zynisch.“ Oft genug ließen die
Jobcenter es an Respekt den Hilfebedürftigen gegenüber fehlen, oft genug
legten sie die rechtlichen Vorgaben falsch aus.
Die Frage, zu welchen Themen Vereine wie die ATH oder die SPSH beraten
dürfen, ist Gegenstand eines Reformpakets, mit dem die Sozialbehörde die
psychosoziale Betreuung für Langzeitarbeitslose neu ausrichten möchte.
Bereits 2008 hatte der Rechnungshof moniert, dass sich der Senat um Dinge
kümmere, für die er nach Hartz-IV-Reformen der Schröder-Regierung gar nicht
zuständig sei.
Demnach habe der Stadtstaat nur Langzeitarbeitslose zu betreuen und nicht
alle Arbeitslosen. Zudem sei er nur für deren psychosoziale Betreuung
zuständig, müsse also nur helfen, deren allgemeine Lebensführung zu
verbessern, um sie für den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Fragen zur
Arbeitslosenunterstützung oder zu Schulden gehörten nicht dazu. Hierfür
gebe es andere Institutionen.
Die Träger der Beratung befürchten, dass die vorgeschlagene Neuregelung
ihre Arbeit gefährdet: Wenn nur noch Langzeitarbeitslose beraten werden
dürften, sei keine vorbeugende Arbeit mehr möglich, kritisiert die SPSH.
Dass Ratsuchende die Zustimmung des Jobcenters einholen müssten und die
Beratungsstellen ihre Arbeitsergebnisse an das Jobcenter rückmelden
müssten, untergrabe das Vertrauen in die Beratung.
In den Gesprächen gehe es um Themen wie die Gesundheit, die Psyche und
Beziehungsprobleme. „Das sind alles Dinge, die man nur besprechen kann,
wenn man das Vertrauen hat, dass es vertraulich bleibt“, sagt Renate
Schumak von der SPSH.
Ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Jobcenter hält der
SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Jens-Peter Schwieger für unbegründet. Seine
Fraktion hat die Reform parlamentarisch ins Rollen gebracht. Das Jobcenter
habe das Recht zu erfahren, ob die psychosoziale Beratung bei einem
Klienten fruchte.
„Wichtig für uns ist, dass die Zuwendungen nicht verringert werden und dass
es weiterhin eine offene Eingangsberatung gibt“, sagt Schwieger. Das
schließe im ersten Schritt auch ALG-I-Empfänger ein. Die endgültige
Beratung müsse sich aber auf ALG-II-Empfänger beschränken. Am kommenden
Mittwoch diskutiert die Bürgerschaft die geplante Reform.
18 Oct 2013
## AUTOREN
Gernot Knödler
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