| # taz.de -- Volksverhetzung: Schmidtke muss sich bewähren | |
| > Der NPD-Landeschef zu achtmonatiger Haft auf Bewährung verurteilt. Er | |
| > verkaufte verbotene Rechtsrock-CDs. | |
| Bild: Scheiterte mit seiner Verteidigungsstrategie: Sebastian Schmidtke vor Ger… | |
| Es war ein silberner Alukoffer, unter der Ladentheke, gefüllt mit CDs. | |
| Darauf brachialer, verbotener Rechtsrock, der Juden, Schwulen oder | |
| Schwarzen den Tod wünscht, der den „arischen Widerstand“ besingt und „Si… | |
| Heil!“ brüllt. Der Koffer stand im Hexogen, dem Outdoor-Laden von Sebastian | |
| Schmidtke, dem Berliner NPD-Chef. | |
| Im März 2012 waren Polizisten bei einer Razzia wegen des Neonazi-Netzwerks | |
| „Nationaler Widerstand Berlin“ zufällig auf den Koffer gestoßen. Am | |
| Mittwoch kassierte Schmidtke dafür vor dem Amtsgericht Tiergarten eine | |
| empfindliche Strafe: acht Monate Haft, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, | |
| wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendens von Kennzeichen | |
| verfassungswidriger Organisationen. Einbezogen in das Strafmaß wurde auch, | |
| dass Schmidtke 2012 eine indizierte CD in seinem Onlineshop anbot. | |
| Der NPD-Chef bestritt auch am Mittwoch vor Gericht, dass der Koffer ihm | |
| gehöre. Stattdessen hatte seine Verlobte Maria Fank, auch sie | |
| NPD-Funktionärin, den Koffer für sich reklamiert – mit einer Selbstanzeige | |
| bei der Polizei drei Tage vor Prozessbeginn im November. Vor Gericht | |
| geladen, verweigerte sie dazu am Mittwoch aber die Aussage. | |
| Richterin Karin Nissing wertete diese Version ohnehin als „ausgeschlossen“. | |
| Die CDs seien Schmidtke zuzuschreiben. Es sei „absurd“, dass dieser als | |
| Ladeninhaber nicht von dem Koffer unter seinem Ladentisch und dem Inhalt | |
| gewusst haben sollte. Auch ein nur privater Gebrauch der Rechtsrock-CDs sei | |
| auszuschließen: Die CDs hätten teils mit Preisschildern, teils doppelt im | |
| Koffer gelegen. | |
| Von der Schuld des NPD-Chefs war auch der Staatsanwalt überzeugt. Er | |
| forderte eine einjährige Freiheitsstrafe. Schmidtkes Verteidiger wollte nur | |
| eine Geldstrafe für die online vertriebene CD. Sonst plädierte er „im | |
| Zweifel für den Angeklagten“: Der Besitz des Koffers sei Schmidtke nicht | |
| eindeutig nachzuweisen. | |
| Richterin Nissing folgte dem nicht. „Absolut beschämend“ seien die | |
| Liedtexte, begründete sie ihr Urteil. „Da werden Menschen in | |
| furchterregender Weise herabgesetzt.“ Maria Fank, inzwischen auf der | |
| Zuhörerbank, schnaufte da laut auf. Kopfschüttelnd lief sie während des | |
| Urteilsspruchs aus dem Saal. Auch Schmidtke, sonst redselig, eilte wortlos | |
| aus dem Gericht. Man werde in Berufung gehen, sagte sein Anwalt nur knapp. | |
| Bleibt das Urteil, darf sich Schmidtke nun drei Jahre nichts zuschulden | |
| kommen lassen – sonst wandert er in den Knast. Das könnte knifflig werden: | |
| Sechsmal wurde der 28-Jährige seit 2005 verurteilt, wegen Volksverhetzung, | |
| Beleidigung oder Widerstand gegen Polizisten – bislang stets nur zu | |
| Geldstrafen. | |
| Für die NPD setzen sich damit Pleiten und Ärger fort. Die Partei ist | |
| verschuldet, holte bei der Bundestagswahl in Berlin nur 1,5 Prozent. Und am | |
| Dienstag wurde ein neuer Verbotsantrag für die Neonazi-Partei gestellt. | |
| Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, er hoffe | |
| sehr, „dass der Antrag erfolgreich ist“. Es sei „unakzeptabel“, dass die | |
| Neonazis aus Steuermitteln unterstützt würden und man in Wahlkämpfen ihre | |
| volksverhetzenden Plakate tolerieren müsse. | |
| 4 Dec 2013 | |
| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
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