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# taz.de -- Volksverhetzung: Schmidtke muss sich bewähren
> Der NPD-Landeschef zu achtmonatiger Haft auf Bewährung verurteilt. Er
> verkaufte verbotene Rechtsrock-CDs.
Bild: Scheiterte mit seiner Verteidigungsstrategie: Sebastian Schmidtke vor Ger…
Es war ein silberner Alukoffer, unter der Ladentheke, gefüllt mit CDs.
Darauf brachialer, verbotener Rechtsrock, der Juden, Schwulen oder
Schwarzen den Tod wünscht, der den „arischen Widerstand“ besingt und „Si…
Heil!“ brüllt. Der Koffer stand im Hexogen, dem Outdoor-Laden von Sebastian
Schmidtke, dem Berliner NPD-Chef.
Im März 2012 waren Polizisten bei einer Razzia wegen des Neonazi-Netzwerks
„Nationaler Widerstand Berlin“ zufällig auf den Koffer gestoßen. Am
Mittwoch kassierte Schmidtke dafür vor dem Amtsgericht Tiergarten eine
empfindliche Strafe: acht Monate Haft, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt,
wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen. Einbezogen in das Strafmaß wurde auch,
dass Schmidtke 2012 eine indizierte CD in seinem Onlineshop anbot.
Der NPD-Chef bestritt auch am Mittwoch vor Gericht, dass der Koffer ihm
gehöre. Stattdessen hatte seine Verlobte Maria Fank, auch sie
NPD-Funktionärin, den Koffer für sich reklamiert – mit einer Selbstanzeige
bei der Polizei drei Tage vor Prozessbeginn im November. Vor Gericht
geladen, verweigerte sie dazu am Mittwoch aber die Aussage.
Richterin Karin Nissing wertete diese Version ohnehin als „ausgeschlossen“.
Die CDs seien Schmidtke zuzuschreiben. Es sei „absurd“, dass dieser als
Ladeninhaber nicht von dem Koffer unter seinem Ladentisch und dem Inhalt
gewusst haben sollte. Auch ein nur privater Gebrauch der Rechtsrock-CDs sei
auszuschließen: Die CDs hätten teils mit Preisschildern, teils doppelt im
Koffer gelegen.
Von der Schuld des NPD-Chefs war auch der Staatsanwalt überzeugt. Er
forderte eine einjährige Freiheitsstrafe. Schmidtkes Verteidiger wollte nur
eine Geldstrafe für die online vertriebene CD. Sonst plädierte er „im
Zweifel für den Angeklagten“: Der Besitz des Koffers sei Schmidtke nicht
eindeutig nachzuweisen.
Richterin Nissing folgte dem nicht. „Absolut beschämend“ seien die
Liedtexte, begründete sie ihr Urteil. „Da werden Menschen in
furchterregender Weise herabgesetzt.“ Maria Fank, inzwischen auf der
Zuhörerbank, schnaufte da laut auf. Kopfschüttelnd lief sie während des
Urteilsspruchs aus dem Saal. Auch Schmidtke, sonst redselig, eilte wortlos
aus dem Gericht. Man werde in Berufung gehen, sagte sein Anwalt nur knapp.
Bleibt das Urteil, darf sich Schmidtke nun drei Jahre nichts zuschulden
kommen lassen – sonst wandert er in den Knast. Das könnte knifflig werden:
Sechsmal wurde der 28-Jährige seit 2005 verurteilt, wegen Volksverhetzung,
Beleidigung oder Widerstand gegen Polizisten – bislang stets nur zu
Geldstrafen.
Für die NPD setzen sich damit Pleiten und Ärger fort. Die Partei ist
verschuldet, holte bei der Bundestagswahl in Berlin nur 1,5 Prozent. Und am
Dienstag wurde ein neuer Verbotsantrag für die Neonazi-Partei gestellt.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sagte, er hoffe
sehr, „dass der Antrag erfolgreich ist“. Es sei „unakzeptabel“, dass die
Neonazis aus Steuermitteln unterstützt würden und man in Wahlkämpfen ihre
volksverhetzenden Plakate tolerieren müsse.
4 Dec 2013
## AUTOREN
Konrad Litschko
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