# taz.de -- Klage wegen „Tippfehler“-Domain: Kunden klauen ist nicht erlaubt | |
> Wetteronline.de hat gegen wetteronlin.de geklagt. Nun urteilte der BGH, | |
> die Tippfehler-Site darf dem Original nicht ins Geschäft pfuschen. | |
Bild: Auf der richtigen Seite gelandet: Nutzerin auf „Wetteronline“. | |
KARLSRUHE dpa | Tippfehler beim Eingeben einer Internet-Adresse sind | |
lästig. Oft landet man dann auf einer Webseite, die auf solche Vertipper | |
spekuliert hat und so Geld aus Werbung einnehmen will. Der Betrieb einer | |
solchen „Tippfehler-Domain“ kann grundsätzlich möglich sein, muss aber na… | |
einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch das Wettbewerbsrecht | |
einhalten. Wenn jemand auf diese Weise Kunden abfange und andere im | |
Geschäftsbetrieb störe, sei dies eine unlautere Behinderung, sagte Richter | |
Wolfgang Büscher. | |
Allerdings erzielte der Betreiber der Tippfehler-Domain wetteronlin.de aus | |
Bonn einen Teilerfolg beim BGH. Der 1. Zivilsenat des Gerichts hob ein | |
Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Februar 2012 auf, wonach die | |
Registrierung dieser Adresse die Namensrechte des Wetterdienstes | |
wetteronline.de verletzt. Da „wetteronline“ ein rein beschreibender Begriff | |
sei, gebe es für diese Bezeichnung keine „für den Namensschutz | |
erforderliche namensmäßige Unterscheidungskraft“. | |
Der Besitzer der Tippfehler-Domain muss seine Seite daher auch nicht | |
löschen, wie es die WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH aus | |
Bonn in ihrer Klage verlangt hatte. Es sei denkbar, die Adresse | |
wetteronlin.de in einer rechtlich zulässigen Form zu nutzen, befanden die | |
Richter. Dort gibt es inzwischen auch nicht mehr die Weiterleitung zu einer | |
Webseite, auf der für private Krankenversicherungen geworben wurde – mit | |
entsprechenden Werbeeinnahmen für jeden irrtümlichen Aufruf. | |
Für Internet-Nutzer, die sich vertippen, sei meist nicht klar gewesen, | |
warum sie statt bei dem Wetterdienst auf einer ganz anderen Seite gelandet | |
seien, sagte der Richter bei der Verkündung des Urteils. Wenn Nutzer | |
deswegen einen anderen Wetterdienst aufgerufen haben, sei dies zu Lasten | |
von wetteronline.de gegangen. Anders hätte es sich verhalten, wenn der | |
Betreiber einer Tippfehler-Domain auf diesen Umstand hingewiesen hätte – | |
„dann erkennt der Nutzer, dass er auf der falschen Internetseite ist“, | |
sagte Büscher. | |
## Gegen „Trittbrettfahrer-Domains“ | |
Nun hat der BGH den Fall an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. | |
Wetteronline.de kann dann seine Klage dann allein auf das Wettbewerbsrecht | |
beschränken – also ohne die abgeschmetterte Argumentation zum Namensrecht. | |
„Uns ging es vor allem darum, dass nicht jemand unseren Namen vertippt und | |
dann ein Geschäft daraus gemacht wird“, sagte der Geschäftsführer von | |
wetteronline.de, Joachim Klaßen. Er sieht in der BGH-Entscheidung einen | |
Erfolg, da nun geklärt sei, „dass es nicht erlaubt ist, eine | |
Trittbrettfahrer-Domain auszunutzen“. | |
Der auf Domain-Fragen spezialisierte Kölner Fachanwalt Dominik Eickemeier | |
sagte, das rechtliche Vorgehen gegen Tippfehler-Domains bleibe mit dieser | |
Entscheidung des BGH schwierig. Es fehle in Deutschland eine wirksame Waffe | |
gegen solche Praktiken. Er schlägt vor, ein Schiedsgericht für solche Fälle | |
einzurichten, wie es auch in anderen Ländern üblich ist. | |
22 Jan 2014 | |
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