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# taz.de -- Verwaltung prüft Gesetzesverstoß: Bursche hat sich nicht angemeld…
> Dem ehemaligem Staatsekretär Michael Büge drohen juristische Konsequenzen
> wegen seinem neuem Job bei der Bürgerhilfe.
Bild: Ob bei Michael Büge alles mit Recht und Ordnung zugeht?
Der Wechsel von der Sozialverwaltung zu einem freien Träger der
Obdachlosenhilfe hat womöglich juristische Konsequenzen für Michael Büge.
Die Verwaltung prüft, ob der ehemalige Staatssekretär gegen das
Beamtenstatusgesetz verstoßen hat. Demzufolge müssen Beamte im Ruhestand
ihrem ehemaligen Dienstherren eine neue Tätigkeit unter bestimmten
Bedingungen anzeigen. Und zwar immer dann, wenn der neue Job mit der alten
Tätigkeit „im Zusammenhang steht“ und wenn dadurch „dienstliche Interess…
beeinträchtigt werden können“. Die Betonung liegt dabei auf „können“ �…
Möglichkeit reicht schon. Die Verwaltung prüft dann den Vorgang. Wenn sie
zu dem Ergebnis kommt, dass eine solche Beeinträchtigung wirklich zu
befürchten ist, muss sie den neuen Job verbieten.
Der CDU-Politiker Büge wurde vor neun Monaten als Staatssekretär gefeuert,
weil er die Mitgliedschaft in der rechten Burschenschaft Gothia nicht – wie
von ihm angekündigt – aufgeben wollte. Seit diesem Monat ist er
Geschäftsführer der Bürgerhilfe. Die Einrichtung mit ihren rund 90
Mitarbeitern bietet an 15 Standorten betreutes Wohnen für Obdachlose. Über
die Höhe des Zuschusses für die Bürgerhilfe entscheidet Büges alter
Arbeitgeber, die Sozialverwaltung. In seinem neuen Job ist Büge dafür
verantwortlich, die Vereinbarungen mit seinem alten Arbeitgeber zu
unterzeichnen – jedenfalls war es bisher bei der Bürgerhilfe üblich, dass
der Geschäftsführer das machte.
Den neuen Job hat Büge, Beamter im Ruhestand, jedoch seinem alten
Dienstherren nicht angezeigt. Ob das notwendig gewesen wäre und welche
Konsequenzen das hat, „das prüfen wir derzeit“, so Constance Frey,
Sprecherin von Sozialsenator Czaja. Büge hat auf eine taz-Anfrage nicht
reagiert.
10 Feb 2014
## AUTOREN
Sebastian Heiser
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