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# taz.de -- Todesurteile in Indien: Späte Gnade für Attentäter
> Drei Hintermänner des Mordes am früheren Premierminister Rajiv Gandhi
> müssen lebenslange Haftstrafen absitzen. Ihre Todesurteile wurden
> aufgehoben.
Bild: Staatsanwalt Ujjwal Nikam, ein Vertreter der Todesstrafe in Indien.
NEU DELHI afp | Indiens Justiz hat die Todesurteile für drei Hintermänner
des Mordes am früheren Premierminister Rajiv Gandhi in lebenslange
Haftstrafen umgewandelt. Der Oberste Gerichtshof des Landes rechtfertigte
seinen Beschluss vom Dienstag damit, dass über die Gnadengesuche der Täter
erst nach elf Jahren und somit viel zu spät entschieden worden sei.
Die Regierung hätte „innerhalb einer angemessenen Zeitspanne“ ihre
Einschätzung zu einer möglichen Begnadigung abgeben müssen, über die in
Indien letztlich der Staatspräsident zu befinden hat.
Rajiv Gandhi war im Mai 1991 durch den Anschlag einer
Selbstmordattentäterin getötet worden. Die drei Männer, die der
srilankischen Rebellenbewegung Befreiungstiger von Tamil Eelam (LTTE)
angehörten, waren damals wegen der Planung des Attentats verurteilt worden.
Der Oberste Gerichtshof des Landes bestätigte 1999 die gegen sie verhängte
Todesstrafe. Auch Rajivs Mutter, die frühere Premierministerin Indira
Gandhi, starb 1984 durch ein Attentat. Seine Tochter Sonia Gandhi ist die
Vorsitzende der regierenden Kongress-Partei.
## Die Gnadengesuche landeten immer wieder in der Schublade
Das im Jahr 2000 beim indischen Staatspräsidenten eingereichte Gnadengesuch
der drei Männer landete - auch unter dessen Nachfolgern - immer wieder in
der Schublade. Erst 2011 wurde es endgültig zurückgewiesen. Mehrere
Regierungen hatten vermeiden wollen, die große tamilische Bevölkerung im
Süden des Landes zu verärgern, wo die Drahtzieher des Attentats als Helden
gelten.
Die Gerichtsentscheidung vom Dienstag lobte ein Anwalt der Verurteilten nun
als „menschliches“ Zeichen der Hoffnung, dass seine Mandanten eines Tages
wieder frei kommen könnten. Ohnehin sei es „an der Zeit, dass die
Todesstrafe in diesem Land abgeschafft wird“, sagte der Anwalt Yug
Chaudhary dem Sender NDTV.
Vergangenen Monat hatte der Oberste Gerichtshof ein wegweisendes Urteil
erlassen, mit dem zusätzliche Einschränkungen für die Hinrichtung von
Häftlingen eingeführt wurden. Wegen „übermäßiger und unerklärlicher“
Verzögerungen bei der Vollstreckung ihrer Exekutionen wurden zudem die
Todesstrafen von 15 Gefängnisinsassen aufgehoben.
18 Feb 2014
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Indien
Todesstrafe
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