# taz.de -- Wasser-Urteil: Wasserbetriebe nass gemacht | |
> Seit 2012 zahlen die Berliner weniger für Wasser – weil das Kartellamt es | |
> verlangte. Jetzt bestätigt ein Gericht: Die Preissenkung war rechtens. | |
Bild: Nicht mehr bloß nass, jetzt auch noch billig! | |
Die Wasserbetriebe haben ihre Monopolstellung missbraucht, um Trinkwasser | |
zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Zu diesem Ergebnis kommt das | |
Oberlandesgericht Düsseldorf in einem am Montag ergangenen Urteil. Es | |
bestätigt darin die Senkung der Wasserpreise durch das Bundeskartellamt um | |
18 Prozent im Jahr 2012. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die | |
Wasserbetriebe wollen in den nächsten Wochen entscheiden, ob sie vor den | |
Bundesgerichtshof gehen. | |
„Wir freuen uns sehr, dass das Oberlandesgericht unseren Beschluss nach | |
einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat“, | |
sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. „Für die | |
Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis | |
2015 um insgesamt etwa 250 Millionen Euro entlastet werden.“ Das Geld, das | |
die Berliner in den Jahren seit der teilweisen Privatisierung der | |
Wasserbetriebe im Jahr 1999 zu viel bezahlt haben, wird allerdings nicht | |
zurückerstattet – die Profiteure Veolia, RWE und das Land Berlin dürfen es | |
behalten. | |
Das Gericht berief sich bei seinem Urteil auf das Kartellgesetz des Bundes. | |
Das verbietet „die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden | |
Stellung“. Die Wasserbetriebe sind der einzige Anbieter von Leitungswasser | |
und von Abwasserentsorgung in Berlin. Jeder Haushalt ist per Gesetz | |
gezwungen, das Leitungssystem der Wasserbetriebe zu benutzen. | |
Laut dem Bundeskartellgesetz nutzt ein Unternehmen seine marktbeherrschende | |
Stellung aus, wenn es für seine Ware oder Leistung mehr Geld verlangt als | |
andere Unternehmen an anderen Orten. Das Bundeskartellamt hatte daher die | |
Wasserpreise in Berlin mit denen in Hamburg, München und Köln verglichen – | |
und war zu dem Ergebnis gekommen, dass Wasser dort billiger ist. | |
Die Wasserbetriebe argumentierten vor Gericht, dass sie sich an das | |
Bundeskartellgesetz nicht zu halten bräuchten. Sie verwiesen darauf, über | |
die Höhe der eigenen Preise nicht frei entscheiden zu können, weil es sehr | |
enge Vorgaben durch das Berliner Landesrecht gibt. | |
Diese Argumentation stimmt auch: 1999 hatte die damalige Koalition aus CDU | |
und SPD unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen das Berliner | |
Betriebegesetz und andere Rechtsvorschriften geändert. Dort wurde | |
festgelegt, dass die Wasserbetriebe ihre Preise erhöhen müssen, um jährlich | |
einen hohen garantierten Gewinn zu erwirtschaften. Dadurch sollten die | |
Wasserbetriebe zur Teilprivatisierung attraktiv für die Käufer gemacht | |
werden. | |
Das Oberlandesgericht kam aber zu dem Urteil, dass das irrelevant ist. Denn | |
Bundesrecht bricht Landesrecht. Und im Bundesrecht kommt es eben nur darauf | |
an, ob ein Monopolist einen vergleichsweise überhöhten Preis verlangt oder | |
nicht – die Gründe dafür sind egal. | |
Der Linken-Abgeordnete Klaus Lederer erinnert an die Vorgeschichte des | |
Verfahrens: „Es war richtig, dass der damalige Linken-Wirtschaftssenator | |
Harald Wolf das Bundeskartellamt eingeschaltet hatte.“ Das Urteil sei eine | |
„Klatsche“ für die Wasserbetriebe und den Senat. | |
Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche fordert, dass das Kartellamt nach den | |
Trinkwasserpreisen nun auch die Abwasserpreise prüft: „Dann könnte die | |
Tarifersparnis noch höher sein.“ | |
Für das Gerichtsverfahren haben die Wasserbetriebe 50.000 Euro für | |
Gutachter bezahlt, 640.000 Euro für Wirtschaftsprüfer, 50.000 Euro für das | |
Kartellamtsverfahren, 640.000 Euro für die Arbeitszeit der eigenen | |
Mitarbeiter und 1,3 Millionen Euro für Anwälte. Die Kosten werden auf die | |
Wasserpreise umgelegt. | |
24 Feb 2014 | |
## AUTOREN | |
Sebastian Heiser | |
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