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# taz.de -- Wasser-Urteil: Wasserbetriebe nass gemacht
> Seit 2012 zahlen die Berliner weniger für Wasser – weil das Kartellamt es
> verlangte. Jetzt bestätigt ein Gericht: Die Preissenkung war rechtens.
Bild: Nicht mehr bloß nass, jetzt auch noch billig!
Die Wasserbetriebe haben ihre Monopolstellung missbraucht, um Trinkwasser
zu überhöhten Preisen zu verkaufen. Zu diesem Ergebnis kommt das
Oberlandesgericht Düsseldorf in einem am Montag ergangenen Urteil. Es
bestätigt darin die Senkung der Wasserpreise durch das Bundeskartellamt um
18 Prozent im Jahr 2012. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die
Wasserbetriebe wollen in den nächsten Wochen entscheiden, ob sie vor den
Bundesgerichtshof gehen.
„Wir freuen uns sehr, dass das Oberlandesgericht unseren Beschluss nach
einem sehr aufwendigen Missbrauchs- und Gerichtsverfahren bestätigt hat“,
sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. „Für die
Verbraucher in Berlin bedeutet das, dass sie für den Zeitraum von 2012 bis
2015 um insgesamt etwa 250 Millionen Euro entlastet werden.“ Das Geld, das
die Berliner in den Jahren seit der teilweisen Privatisierung der
Wasserbetriebe im Jahr 1999 zu viel bezahlt haben, wird allerdings nicht
zurückerstattet – die Profiteure Veolia, RWE und das Land Berlin dürfen es
behalten.
Das Gericht berief sich bei seinem Urteil auf das Kartellgesetz des Bundes.
Das verbietet „die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden
Stellung“. Die Wasserbetriebe sind der einzige Anbieter von Leitungswasser
und von Abwasserentsorgung in Berlin. Jeder Haushalt ist per Gesetz
gezwungen, das Leitungssystem der Wasserbetriebe zu benutzen.
Laut dem Bundeskartellgesetz nutzt ein Unternehmen seine marktbeherrschende
Stellung aus, wenn es für seine Ware oder Leistung mehr Geld verlangt als
andere Unternehmen an anderen Orten. Das Bundeskartellamt hatte daher die
Wasserpreise in Berlin mit denen in Hamburg, München und Köln verglichen –
und war zu dem Ergebnis gekommen, dass Wasser dort billiger ist.
Die Wasserbetriebe argumentierten vor Gericht, dass sie sich an das
Bundeskartellgesetz nicht zu halten bräuchten. Sie verwiesen darauf, über
die Höhe der eigenen Preise nicht frei entscheiden zu können, weil es sehr
enge Vorgaben durch das Berliner Landesrecht gibt.
Diese Argumentation stimmt auch: 1999 hatte die damalige Koalition aus CDU
und SPD unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen das Berliner
Betriebegesetz und andere Rechtsvorschriften geändert. Dort wurde
festgelegt, dass die Wasserbetriebe ihre Preise erhöhen müssen, um jährlich
einen hohen garantierten Gewinn zu erwirtschaften. Dadurch sollten die
Wasserbetriebe zur Teilprivatisierung attraktiv für die Käufer gemacht
werden.
Das Oberlandesgericht kam aber zu dem Urteil, dass das irrelevant ist. Denn
Bundesrecht bricht Landesrecht. Und im Bundesrecht kommt es eben nur darauf
an, ob ein Monopolist einen vergleichsweise überhöhten Preis verlangt oder
nicht – die Gründe dafür sind egal.
Der Linken-Abgeordnete Klaus Lederer erinnert an die Vorgeschichte des
Verfahrens: „Es war richtig, dass der damalige Linken-Wirtschaftssenator
Harald Wolf das Bundeskartellamt eingeschaltet hatte.“ Das Urteil sei eine
„Klatsche“ für die Wasserbetriebe und den Senat.
Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche fordert, dass das Kartellamt nach den
Trinkwasserpreisen nun auch die Abwasserpreise prüft: „Dann könnte die
Tarifersparnis noch höher sein.“
Für das Gerichtsverfahren haben die Wasserbetriebe 50.000 Euro für
Gutachter bezahlt, 640.000 Euro für Wirtschaftsprüfer, 50.000 Euro für das
Kartellamtsverfahren, 640.000 Euro für die Arbeitszeit der eigenen
Mitarbeiter und 1,3 Millionen Euro für Anwälte. Die Kosten werden auf die
Wasserpreise umgelegt.
24 Feb 2014
## AUTOREN
Sebastian Heiser
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