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# taz.de -- Streit um Jugendschutz: Kein Alk für Kinder
> Gaststätten und Geschäfte sollen sich nach Vorstellung des Senats selbst
> verpflichten, ihre Mitarbeiter über Jugendschutzbestimmungen aufzuklären.
Bild: Ausgeknockt: Von 128 Bremer Testkäufern waren 42,9 Prozent "erfolgreich".
Im Land Bremen soll der Alkoholverkauf an Jugendliche stärker geahndet
werden – das verlangte die Bremische Bürgerschaft vor einem halben Jahr.
Die gesetzliche Ausgestaltung dieses Anliegens ist aber weiterhin unklar.
Unter anderem ist umstritten, ob auffälligen Gastwirten mit
Konzessionsentzug gedroht werden soll und kann.
„Mindestens 2.000 Euro“, so steht es in einem Schreiben der Sozialsenatorin
an die Sozialdeputation, sollen Betriebsinhaber seit dem 1. Januar zahlen,
wenn sie bei Testkäufen dabei erwischt werden, wie sie Alkohol an
Jugendliche ausschenken oder verkaufen. 2.500 Euro sollen fällig werden,
wenn sie noch keine 14 Jahre alt sind.
Tatsächlich sind es in diesem Fall aber 3.000 Euro. Diese Summe steht
abweichend von dem, was der Senat bisher verkündet hat, auf dem
Informationsschreiben, das das Stadtamt aushändigt, wenn jemand erwischt
wurde. Die Polizei Bremerhaven hat anders als das Stadtamt dieses
Informationsblatt auch online eingestellt.
Diejenigen, die den Alkohol verkauft haben, müssen demnach mindestens 300
Euro zahlen. Wenn es sich um Kinder handelt, sollen es 500 Euro sein.
Vorher lag die Höchstgrenze für die Inhaber bei 400 Euro, für das Personal
bei 50 Euro.
„Viel zu hoch“ findet der bei der Gewerkschaft Ver.di für den Handel
zuständige Heinz-Herbert Grabowski das Bußgeld für Verkäuferinnen und
Tresenkräfte. „Eine Verkäuferin in Teilzeit verdient gerade mal 700 bis 800
Euro brutto“, kritisiert er.
Zudem seien diese angesichts von langen Schlangen vor den Kassen oft so
unter Druck, dass es kein Wunder sei, dass sie nicht jedes Mal nach dem
Ausweis fragen, wenn vor ihnen ein jüngerer Mensch stehe. „Die machen das
doch nicht absichtlich!“
Der Senat geht hingegen davon aus, dass es in Betrieben und Gaststätten an
einem Bewusstsein dafür fehle, wie wichtig es sei, die
Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. „Ein nicht geringer Teil von
Ladeninhaberinnen und Ladeninhabern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Einzelhandels geht in Bremen noch immer zu verantwortungslos mit dem
Verkauf von hochprozentigem Alkohol an Jugendliche um“, hatte Innensenator
Ulrich Mäurer (SPD) im Dezember gesagt.
Er bezog sich dabei auf die Auswertung von 128 Testkäufen durch Jugendliche
unter 18 Jahren im vergangenen Jahr. In 42,9 Prozent hatten sie
hochprozentigen Alkohol bekommen. In Bremerhaven waren nur 25,7 Prozent von
237 Testkäufen ordnungswidrig.
In diesem Jahr hat das Stadtamt seit Einführung der höheren Bußgelder bei
13 von 43 Testkäufen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt.
Die Fraktionen von SPD und Grünen hatten den Senat auch aufgefordert,
Betriebsinhaber zu verpflichten, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über
die Jugendschutzbestimmungen in Bezug auf Alkohol zu schulen. Allerdings,
so hat der Senat jetzt festgestellt, kann er dies auf Länderebene nicht
tun.
Deshalb will er den Arbeitgeberverbänden wie dem für das Deutsche Hotel-
und Gaststättengewerbe (Dehoga) sowie der Handelskammer vorschlagen, sich
freiwillig zu solchen Schulungen zu verpflichten. Sollten diese nicht
ausreichend dokumentiert werden, würde dies als Ordnungswidrigkeit geahndet
werden, schreibt der Senat.
„Ein typisches Bremer Eigentor“ nennt dies der Dehoga-Geschäftsführer
Thomas Schlüter. Denn als die Verantwortung für das Gaststättengesetz 2006
vom Bund an die Länder überging, habe Bremen eine Vorschrift gestrichen,
die die Vergabe einer Ausschank-Lizenz von der Teilnahme an einer
dreistündigen Schulung abhängig machte. In dieser habe der Verband unter
anderem über das Alkoholverbot informiert, so Schlüter.
Zudem findet er, dass sein Gewerbe nicht dafür verantwortlich gemacht
werden könne, wenn Kinder und Jugendliche sich mit Alkohol betrinken. „Das
ist ein gesellschaftliches Problem, wo man mit Verboten nicht weiter
kommt.“
Genau so sieht es Karsten Nowak von der Bremer Handelskammer. „Den Alkohol
können sich die meisten doch ganz einfach zu Hause besorgen“, sagt er. Und:
„Der Alltagskonsum von Alkohol ist in unserer Gesellschaft in so
entspannter Weise legitimiert, dass es einfach an einer Vorbildfunktion
fehlt.“ In die Pflicht genommen werden müssten daher neben
Erziehungsberechtigten auch Werbung und herstellende Industrie.
7 May 2014
## AUTOREN
Eiken Bruhn
## TAGS
Alkohol
Jugendschutz
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