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# taz.de -- Freikirchler: Evangelikale suchen Schutz
> Vielen Muslimen ist die Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts
> verwehrt, eine 700-Personen-Gemeinde bekommt sie. Und fühlt sich
> benachteiligt.
Bild: Die Bremer Paulus-Gemeinde hat Sorge, sich bald nicht mehr, wie hier in S…
Der evangelikalen [1][Bremer Paulus-Gemeinde] mit knapp 700 Mitgliedern
soll der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen
werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf leitete der Senat vergangene
Woche an das Parlament weiter, das das Gesetz beschließen muss.
Bemerkenswert ist dies vor dem Hintergrund, dass den weitaus größeren
muslimischen Verbänden in Deutschland dieses Recht nicht eingeräumt wird.
Eine Ausnahme bildet die Abspaltung der Ahmadiyya, denen Hessen vor einem
Jahr die Körperschaftsrechte verliehen hat.
Nach Auffassung des Bremer Senats wären Anträge der drei großen Bremer
Verbände Schura, Ditib und Verband islamischer Kulturzentren (VIKZ)
chancenlos. Das Problem sei, dass muslimische Religionsgemeinschaften nicht
über Mitgliedschaften organisiert seien, sagte der Bremer Senatssprecher
Hermann Kleen gestern. Tatsächlich verlangen Moscheevereine von denen, die
ihre Einrichtungen nutzen, keinen Vereinsbeitritt. Und als
Religionsgemeinschaft gelten nur „Zusammenschlüsse natürlicher Personen“.
Sich irgendwie zum Beten oder in der Gemeinde treffen, reicht nicht.
Doch so einfach, wie es sich der Bremer Senat macht, ist es nicht. Denn
gänzlich unorganisiert sind die muslimischen Vereine und ihre Dachverbände
auch nicht.
Nach vorherrschender Rechtsauslegung muss im Einzelfall geprüft werden, ob
eine Religionsgemeinschaft „die Gewähr der Dauer bietet“, wie es im
Grundgesetz heißt. In seiner Begründung, warum dem Antrag der Habenhauser
Paulus-Gemeinde stattgegeben wurde, gibt der Senat den Zeitraum von
mindestens 30 Jahren an. Der Bundesverband von Ditib wurde 1984 gegründet,
der des VIKZ 1973, die Bremer Schura 2006.
Ob einer der Verbände für das Gesetz straff genug organisiert ist, bleibt
fraglich. Daher wollen die muslimischen Verbände derzeit keinen Antrag auf
Körperschaftsanerkennung stellen. „Solange wir keine Signale bekommen, dass
ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat, gehen wir kein Risiko ein“, sagt Emine
Oguz, Juristin bei Ditib Bremen-Niedersachsen. Die Gefahr sei hoch, dass
mit einem negativen Grundsatzurteil alle Bemühungen um den Status zunichte
gemacht würden, so Oguz. Erstrebenswert sei die Anerkennung als
Körperschaft aufgrund organisatorischer und finanzieller Vorteile. „Und es
hat einen symbolischen Wert, wenn wir den anderen Religionsgemeinschaften
gleichgestellt wären.“ In Bremen sind dies die jüdische sowie einige
christliche Gemeinden.
Die Paulus-Gemeinde begründet ihrem Antrag anders. „In der Praxis ändert
das nichts für uns“, sagt der Gemeindeleiter und Vorstandsvorsitzende
Matthias Schultz. „Wir versprechen uns davon einen besseren juristischen
Schutz, unser Recht auf Meinungsfreiheit ausüben und unseren Glauben leben
zu können.“ Schultz beobachtet in Deutschland „einen Trend, der den
christlichen Glauben einschränkt“ – zugunsten von „Andersgläubigen“ w…
sagt. „Minderheiten werden deutlich stärker beachtet als die christliche
Mehrheit.“ Damit meint er vor allem Muslime. „Wenn wir uns als Freikirchler
kritisch zu Homosexualität oder der Gender-Ideologie äußern, beziehen wir
in den Medien dafür viel mehr Keile als Moslems etwa für das Kopftuch.“
27 Jun 2014
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## AUTOREN
Eiken Bruhn
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