Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Reform des Krankenhausgesetzes: Kliniken auf dem Prüfstand
> Gesundheitssenatorin plant engmaschige Qualitätskontrollen in Hamburger
> Krankenhäusern.
Bild: Was auf den Krankenhausfluren passiert, soll bald genauer kontrolliert we…
HAMBURG taz | Bessere Qualität durch mehr Kontrolle – so heißt das Ziel des
neuen Hamburgischen Krankenhaus-Gesetzes, das der Senat am Dienstag
beschlossen hat. Alle 35 Hamburger Kliniken werden künftig stärker als
bislang an ihrer medizinischen Qualität gemessen. Das Leistungsangebot der
Häuser soll künftig danach ausgerichtet sein, wo eine optimale Versorgung
der Patienten gewährleistet ist. „Wir wollen damit eine Qualitätsoffensive
starten“, gibt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) den Kurs
vor.
Ob die Abteilung einer Klinik personell und technisch besonders gut
ausgestattet ist und vernünftige Operationsergebnisse liefert, hat in der
Krankenhaus-Planung bislang kaum eine Rolle gespielt. Der
Krankenhausplanungsausschuss genehmigt die Bettenanzahl danach, wie viele
Patienten sich in der entsprechenden Abteilung versorgen ließen.
Die Reform der Gesundheitssenatorin soll das jetzt ändern. „Ob ein
Krankenhaus etwa bei Hüftoperationen eine Komplikationsrate von 0,2 oder
3,0 Prozent hat, ist für die Qualität und vor allem für die Patienten
entscheidend“, sagt Prüfer-Storcks. Angedacht ist deshalb, dass Stationen
mit einer überdurchschnittlichen Versorgung ihre Kapazitäten weiter
ausbauen können, während andere Kliniken bestimmte medizinische Leistungen
gar nicht mehr erbringen sollen.
Für die Kliniken bedeutet das künftig vor allem Spezialisierung. „Nicht
alle Krankenhäuser sollten alle Behandlungen anbieten“, sagt die Senatorin.
Behandlungen müssten „in den Abteilungen mit den besten Ergebnissen
konzentriert werden“. Gerade in sensiblen Bereichen wie der Behandlung von
Kindern, Unfall-Opfern oder in der Neuro-Chirurgie und Gefäßmedizin sei
eine optimale Versorgung entscheidend.
Die dieser Planung zugrunde liegenden Mindestanforderungen und
Qualitätskriterien sollen gemeinsam mit den Krankenhäusern erarbeitet
werden. Die für die Qualitätssicherung notwendigen Kontrolldaten erhofft
sich die Senatorin nicht nur von den Kliniken selbst, sondern auch von den
Krankenkassen und dem bundesweiten Qualitätsinstitut, dessen Einrichtung
die Bundesregierung beschlossen hat.
Eine weitere wichtige Quelle könnten die Patientenbeschwerdestellen der
Krankenhäuser sein, deren Unabhängigkeit zukünftig besser gewährleistet
werden soll. In Zukunft müssen zudem alle Kliniken Qualitätsbeauftragte
berufen, die sich um die Qualitätssicherung und die Sicherheit der
Patienten kümmern.
Ein Problem der Neuregelung: Im Rahmen der Kostendämpfung werden immer mehr
Operationen ambulant in Arztpraxen mit angegliedertem OP-Bereich
durchgeführt. Diese Praxen werden von der geplanten Qualitätskontrolle aber
nicht erfasst. „Hier können wir nur hygienische Standards vorgeben“, klagt
Prüfer-Storcks.
Die Reform muss noch von der Bürgerschaft beschlossen werden, bevor sie
dann Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll. Hamburg folgt mit seinem
neuen Gesetz der Diskussion auf Bundesebene – auch die große Koalition in
Berlin will die Behandlungsqualität zur Richtschnur aller Bedarfsplanungen
machen.
5 Aug 2014
## AUTOREN
Marco Carini
Marco Carini
## TAGS
Gesundheitspolitik
Patientenrechte
Krankenhäuser
Patientenrechte
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gesundheit künftig kommerzieller: Bock wird Gärtner
Die Unabhängige Patientenberatung steht vor dem Aus. Ein privates für
Krankenkassen tätiges Callcenter soll bei medizinischen Konflikten Hilfe
leisten
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.