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# taz.de -- Kriminalbeamte zu Özdemirs Hanfvideo: „Leichte Dusseligkeit“
> Der Grünen-Chef hatte sich per Video an der Ice Bucket Challenge
> beteiligt. Darin waren Hanfpflanzen zu sehen. Das verstoße gegen das
> Gesetz, sagen Beamte.
Bild: Verschmitzt: Cem Özdemir.
BERLIN dpa | Ein Video-Clip von Grünen-Chef Cem Özdemir für eine
Spendenkampagne auf seinem Balkon neben einer Hanfpflanze könnte ein
juristisches Nachspiel haben.
Nach Darstellung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) verstößt
Özdemir mit dem Besitz dieser Pflanze, aus der Haschisch und Marihuana
gewonnen werden können, gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz sprach am Donnerstag in Berlin von
einer „leichten Dusseligkeit“. Offenbar habe Özdemir nicht bemerkt,
[1][dass auf dem Video eine Hanfpflanze stehe], und dann charmant versucht,
es als Akt für die Drogenliberalisierung zu rechtfertigen. „Aber die
Rechtslage ist relativ eindeutig“, sagte Schulz der dpa.
[2][Özdemir hatte an der sogenannten Ice-Bucket-Challenge teilgenommen],
bei der sich auch Prominente weltweit einen Eimer kaltes Wasser über den
Kopf gießen und danach weitere Personen auffordern, es ihnen gleichzutun
und Geld zu spenden. Mit der Kampagne soll auf die Nervenkrankheit ALS
aufmerksam gemacht werden.
Dem Online-Portal der [3][Westdeutschen Allgemeinen Zeitung] hatte Özdemir
gesagt: „Ob jemand Cannabis konsumieren möchte und die damit verbundenen
Risiken eingeht, sollte in einer freien Gesellschaft der Bürger selbst
entscheiden.“
In Deutschland ist der Anbau und Besitz von Hanf illegal. Erlaubt ist nur
das Pflanzen von Nutzhanf – aber nur für Landwirte. Auch dafür ist jedoch
eine Genehmigung erforderlich. Von Amts wegen müsste die Polizei ermitteln
und auch dem Anfangsverdacht nachgehen, ob es sich um eine oder mehrere
Pflanzen handelt. Die Grünen setzen sich für eine Legalisierung von
Cannabis für Erwachsene ein. Auch der BDK plädiert für eine Liberalisierung
und eine Entkriminalisierung von Konsumenten.
28 Aug 2014
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