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# taz.de -- Asyl: Vom Oranienplatz in Abschiebehaft
> Ein Mann aus Mali soll nach Italien abgeschoben werden – obwohl sein
> Verfahren auf der Grundlage des Oranienplatz-Papiers noch läuft.
Bild: Von der Einigung mit dem Senat haben die Flüchtlinge vom Oranienplatz ni…
Wieder kommt ein Flüchtling vom Oranienplatz in Abschiebehaft, obwohl sein
Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ali M. (der volle Name ist der
Redaktion bekannt) aus Mali brachte am Mittwoch vergangener Woche einen
Freund zum Flughafen Schönefeld. Das wurde ihm zum Verhängnis: Die in
Flughäfen stets präsente Bundespolizei kontrollierte ihn und stellte dabei
fest, dass es einen Abschiebebescheid von der Ausländerbehörde im
Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) gegen ihn gibt. Deswegen sitzt Ali M. nun
im Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt.
Laut dem „Einigungspapier Oranienplatz“ des Senats mit den Flüchtlingen
genießen Letztere Abschiebeschutz bis zum Ende ihres Verfahrens in Berlin.
Die Berliner Ausländerbehörde will im Fall von Ali M. dennoch nicht tätig
werden, erklärte eine Sprecherin am Dienstag der taz. Grund: Hier habe die
Behörde eines anderen Bundeslandes „gehandelt“. Und: „Es gilt der
Grundsatz, dass zwar die Berliner Behörden, nicht aber die Behörden anderer
Länder in ihrem Verwaltungshandeln das Einigungspapier umsetzen.“
Schon im Sommer waren zwei Teilnehmer an dem Verfahren in Abschiebehaft
genommen worden. Gegen beide gab es Haftbefehle aus Sachsen-Anhalt. In
Gerichtsverfahren kam heraus, dass die dortige Ausländerbehörde offenbar
nicht von Berlin über das Oranienplatz-Verfahren und die – wenigstens
temporäre – Zuständigkeit Berlins für die jeweiligen Fälle informiert
worden war. Beide Männer wurden vom Gericht freigesprochen.
Auch der 22-jährige M. hofft, bald wieder nach Berlin zu kommen. „Ich habe
am 10. Oktober meinen Termin bei der Ausländerbehörde“, erzählt er am
Telefon. Auf keinen Fall wolle er zurück nach Italien, wo er eine
Aufenthaltserlaubnis, aber keine Perspektive habe. „Es gibt dort nichts,
keinen Job, keine Wohnung.“ Daher sei er nach Deutschland gekommen. Sein
Asylantrag wurde Anfang 2013 abgelehnt, M. wurde nach Italien abgeschoben
und mit einer Einreisesperre belegt. Rechtsanwältin Berenice Böhlo, die M.
vertritt, hat Beschwerde gegen den Haftbeschluss des Amtsgerichts Königs
Wusterhausen eingereicht. Obwohl sie hofft, vor dem Landgericht Frankfurt
(Oder) recht zu bekommen, würde sie sich wünschen, dass Berlin den Fall an
sich zieht. „Aber das machen sie ja nicht.“
23 Sep 2014
## AUTOREN
Susanne Memarnia
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