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# taz.de -- Energie: Senatoren unter Strom
> Der Streit zwischen Finanzsenator Ulrich Nußbaum und Justizsenator Thomas
> Heilmann drohte erneut zu eskalieren. Nun gibt es einen Kompromiss.
> Vorerst.
Bild: Wer macht in Zukunft Licht in Berlin?
Im Senat gibt es erneut Aufregung. Wieder streiten sich Finanzsenator
Ulrich Nußbaum (parteilos, für SPD) und Justizsenator Thomas Heilmann (CDU)
– und wieder geht es – neben Vergabekriterien – um eine mögliche
Befangenheit Heilmanns. Laut Nußbaum ist die Vergabe der Stromkonzession
vorerst gestoppt. Der Grund sind Nachbesserungen, die zwei bis drei Monate
dauern könnten. Das sei aber einer mehrjährigen Verzögerung vorzuziehen,
wie sie beim Gasnetz droht. Dort klagt der bisherige Netzbetreiber Gasag,
der bei der Konzessionsvergabe im Juni unterlag.
Nach Darstellung des Finanzsenators gibt es zwei Gründe, die den Stopp
verursacht haben. Zum einen sollen beide verbliebene Bieter für die
Stromkonzession auf Veränderungen bei den Regeln gedrungen haben, nach
denen letztlich entschieden wird. Dabei handelt es sich nicht um
grundsätzliche Fragen, sondern um sogenannte Unterkriterien. Laut Nußbaum
sei es rechtssicherer, den Anregungen der beiden Bieter jetzt zu folgen,
statt später Klagen zu riskieren, die sich nach Expertenschätzung über
Jahre hinziehen können.
Längere Verzögerungen könnten zur Folge haben, dass der aktuelle
Stromkonzessionsvertrag ausläuft, ohne dass ein neuer Betreiber gefunden
ist. Der bisherige Betreiber Vattenfall bliebe – wie die Gasag beim Gasnetz
– vorerst verantwortlich, müsste aber die jährlichen Abgaben in
zweistelliger Millionenhöhe oder zumindest einen großen Teil davon nicht
mehr zahlen.
Zweiter Grund für den Stopp ist laut Nußbaum die Beteiligung Heilmanns am
Energiehändler Ampère. Der Justizsenator war bis Anfang 2012 Unternehmer
und hält weiterhin Firmenbeteiligungen. Er aber mag in Sachen Ampère keine
Befangenheit erkennen: Es gebe keine Verträge zwischen der Ampère AG und
dem Stromnetzbieter Vattenfall, dem auch ein Teil der Gasag gehört, sagte
er jüngst im Abgeordnetenhaus. Deshalb liege keine Verletzung der
Vorschriften für Senatoren vor.
„Es geht gar nicht um die Frage, ob objektiv Befangenheit vorliegt, es geht
um den Anschein davon“, sagte Nußbaum. Schon das kann aus seiner Sicht das
Verfahren angreifbar machen. Die Befangenheitsfrage will er im Senat erneut
aufgeworfen und dazu am Dienstag eine Antwort bekomen haben. Nußbaum mochte
die zwar wie auch Heilmann nicht zitieren, zeigte sich aber zufrieden: „Für
mich ist das, was heute erklärt worden ist, in Ordnung.“ Dem Vernehmen nach
versicherte Heilmann, bei der Vergabe nicht mitzustimmen. Der Justizsenator
selbst sagte dazu: „Die Auseinandersetzung der letzten Tage war völlig
überflüssig. Aber jetzt haben wir uns geeinigt.“
Das Heilmann-Lager sieht in Nußbaums Vorgehen nur den Versuch, von eigenen
Schnitzern abzulenken und mit dem Thema „Befangenheit“ zu überdecken, dass
er jetzt nachbessern müsse, was Heilmann schon im Frühsommer anregte. Das
jetzt zu tun, sei nicht Entgegenkommen gegenüber den Bewerbern, sondern
eine Reaktion auf jüngste Rechtsprechung. „Nußbaum will nur von eigenen
Verfahrensfehlern ablenken“, sagte CDU-Generalsekretär Kai Wegner der taz.
Für ihn ist Nußbaum verunsichert, weil seine Zukunft als Finanzsenator nach
der Rücktrittsankündigung von Regierungschef Klaus Wowereit unklar ist.
14 Oct 2014
## AUTOREN
Stefan Alberti
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