# taz.de -- Markenrecht für Textzeilen: Patentierte Worthülsen | |
> Taylor Swift verdient jetzt an jedem, der ihre Songtexte kommerziell | |
> nutzt. „Nice to meet you“, zum Beispiel. Da kann ja jeder kommen. | |
Bild: Feiert wie 1989, verdient wie 2015: Taylor Swift. | |
Taylor Swift hat sich die Markenrechte für einzelne Textzeilen aus ihrem | |
aktuellen Album „1989“ sichern lassen. So steht nun allen, die etwa | |
T-Shirts, Tassen oder Pappteller mit „This sick beat“ oder „Party like it… | |
1989“ bedrucken lassen, eine Anklage der amerikanischen Popsängerin bevor. | |
Selbst sehr gängige Sätze wie „Nice to meet you. Where you been?“ dürfen | |
nicht mehr zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, ohne dass Miss Swift | |
davon profitieren muss. | |
Wenn man auch meinen könnte, dass dies ein raffinierter Schachzug sei, da | |
man als Künstler heutzutage ja schließlich nur noch durch ertragreiche | |
Merchandiseverkäufe über die Runden kommen könnte, sollte man es mit der | |
Verrechtlichung dann doch besser nicht übertreiben. Nicht, dass man sich | |
bald nicht mehr nur für Meinungsfreiheit, sondern gar für Sprachfreiheit | |
einsetzen muss. | |
Außerdem scheint die siebenfache Grammy-Preisträgerin nicht gerade am | |
Hungertuch zu nagen. Herbert Grönemeyer würde jedenfalls bestimmt keine | |
Anzeige erstatten, wenn jemand T-Shirts mit „Gib mir mein Herz zurück“ für | |
all jene anbieten würde, die mit ihrem Liebeskummer anders nicht | |
klarkommen. Den Prinzen nach könnten bestimmt auch Aktenkoffer mit der | |
Aufschrift „Ich fahre einen Benz, der in der Sonne glänzt“ gedruckt werden. | |
Und wo würden wir denn hinkommen, wenn Marius Müller-Westernhagen alle | |
verklagen würde, die mit „Freiheit“-Buttons an ihren Rucksäcken rumlaufen. | |
2 Feb 2015 | |
## AUTOREN | |
Johannes Pitsch | |
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