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# taz.de -- Streit über Akteneinsicht: Sensible Daten im Parlament
> Die CDU-Fraktion polemisiert gegen die Sozialbehörde, weil die Daten
> nicht rausrückte. Andere Fraktionen plädieren dagegen für einen
> vertraulichen Umgang.
Bild: Auch Sozialamts-Akten sind nicht bei jedem Anfangsverdacht gleich offenzu…
Die CDU-Fraktion hat in der Bürgerschaft das Sozialressort für seinen
Umgang mit vertraulichen Daten in einem Verdachtsfall auf Kindesmissbrauch
angegriffen – und dafür von den anderen Parlamentariern scharfe Kritik
kassiert. Während die CDU am Mittwoch gegen „organisierte
Kindeswohlgefährdung“ polemisierte, warnten die Linke und die SPD davor,
das Thema für Wahlkampfzwecke zu instrumentalisieren.
Vorausgegangen war ein Streit zwischen dem Sozialressort und der Bremer
Staatsanwaltschaft. Das Amt für Soziale Dienste in Walle hatte sich mit
Verweis auf den Sozialdatenschutz geweigert, Ermittlern bei einem Verdacht
auf Kindesmissbrauch Daten weiterzugeben.
Ein Mitarbeiter des Amtes hatte den Fall zuvor zwar der Kriminalpolizei
gemeldet. Später hatte das Amt die Ermittler vergrätzt, weil es sich sogar
weigerte, Namen und Adressen der Informantin rauszurücken. Die Frau hatte
sich bereits Anfang Dezember an das Amt für Soziale Dienste gewandt, weil
sie ein kinderpornografisches Bild auf dem Handy ihres ehemaligen Partners
entdeckt hatte. Erst durch einen richterlichen Hausdurchsuchungsbeschluss
verschaffte sich die Staatsanwaltschaft schließlich Zugang zu den Akten.
Die CDU bezeichnet den Vorfall als „organisierte Kindeswohlgefährdung“ und
sprach von „Chaos im Sozialressort“, das es zu beseitigen gelte.
Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) wies diese Vorwürfe zurück und
wertete sie als pauschale Diffamierung von 1.000 Mitarbeitern des Amtes für
Soziale Dienste. „Selbst wenn einmal Fehler passiert, ist das kein Grund,
eine gesamte Berufsgruppe zu verunglimpfen“, sagte sie. Stahmann sieht den
vom Sprecher der Staatsanwaltschaft Frank Passade als „inakzeptabel“ und
„grotesk“ bezeichneten Vorgang durch das Sozialgesetz gedeckt. Darin steht,
dass ohne richterlichen Beschluss entsprechende Daten nicht herausgegeben
werden dürfen. Stahmann räumte aber auch ein, dass es an den Schnittstellen
der Behörden Probleme geben könne, bei denen man immer wieder beurteilen
müsse, ob es sich um systemische Probleme handele.
Für Stahmann galt der Fall längst als abgeschlossen. Denn das Jugendamt war
bei seinen Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass es im konkreten Fall
für eine Kindeswohlgefährdung keine Anhaltspunkte gibt.
Unterstützung erhält die Sozialsenatorin nun von den Fraktionen der Grünen,
SPD und der Linken. Der Sozialdatenschutz sei unantastbar, sagt die
Fraktionschefin der Linken Kristina Vogt. „Ein so sensibles Thema eignet
sich nicht für den Wahlkampf.“ Der Vorwurf der CDU mache sie sprachlos und
erweise den Case Managern einen Bärendienst. Jugendamt und
Staatsanwaltschaft hätten nun einmal unterschiedliche Aufträge, so Vogt.
Und Informanten müssten sich auch weiterhin vertrauensvoll an Jugendämter
wenden können.
Weil die Meldungen über Kindeswohlgefährdung die Ämter meist anonym über
das soziale Umfeld erreichen, beruhe die Arbeit der Jugendämter maßgeblich
auf Vertrauen, so die Fraktionschefin der Linken. „Das Jugendamt ist nicht
geizig mit Informationen umgegangen.“
Anders sieht das der SPD-Abgeordnete Klaus Möhle: Er bekräftigte erneut
seine Kritik, dass Staatsanwaltschaft und Jugendamt nach dem Fall des
totgeprügelten zweijährigen Kevin, den Polizisten im Oktober 2006 im
Kühlschrank seines drogenabhängigen Vaters gefunden hatten, besser zusammen
arbeiten müssten. Außerdem warb er für ein modernes Fehlermanagement: „Denn
Fehler werden in diesem Bereich nun einmal gemacht“, sagt er. Deshalb
müssten Jugendämter positiv mit ihnen umgehen und daraus lernen. Am
heutigen Donnerstag soll das Thema in der Sozialdeputation diskutiert
werden.
18 Feb 2015
## AUTOREN
Lena Kaiser
## TAGS
Kindeswohl
Akteneinsicht
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