Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
TE0043 Die Talmudische Weltregierung
by UBasser
Thumbnail
Download
Web page
1920 lie Lord Northcliff, der Herausgeber verschiedener
Zeitungen, und der Co-Verleger
der Times, einen Artikel in der Times herausgeben unter
dem Titel Die j dische Gefahr
ein beunruhigendes Pamphlet ein Aufruf zur Nachforschung
. Dieser Artikel, der sich mit
den Protokollen besch ftigte, rief zu einer tiefer
gehenden Nachforschung dieser
Dokumente auf. Im Februar 1922 startete er eine
leidenschaftliche Antizionistische Mission
eine Serie von Artikeln ber das, was wirklich in Pal
stina vor sich ging.
Am 14. August 1922 verstarb Nordcliff an vereiterter
Endokarditis . Er war zuvor im
Juni auf einer Zugfahrt nach Evian-les-Bains vom
Herausgeber der Times, Wickham
Steed, unter Einbezug eines Arztes als unzurechnungsf hig
diagnostiziert
worden.
Aufgrund dessen wurde ihm mittels Polizeigewalt der
Zutritt zu den Gesch ftsr umen der
Times versagt, und dem Personal wurde aufgetragen, alle
Kommunikationsversuche
Nordcliffs zu ignorieren.
Und all dies, ohne da Nordcliff auch nur das geringste
erliche Anzeichen von
Geistesverwirrung aufwies, wie diejenigen aussagten, die
sp ter Kommentare zu seinem Nordcliff gab jedoch an, da
er glaubte,
sein Leben sei in Gefahr, und da er vergiftet wurde.
Diese ganze Geschichte wurde unter den Teppich gekehrt,
bis 30 Jahre sp ter, im Jahre 1952, die offizielle
Geschichte der Times herausgegeben wurde. Dieser eine
Mann, der
so viel St rke besa , die Protokolle und den Zionismus
auf internationaler Ebene
anzugreifen, und der sich verpflichtet f hlte, die Welt
auf den wahren Hintergrund
dieser Dokumente aufmerksam zu machen, wurde einfach
beseitigt.
Die oft zitierte Tatsache , da es sich bei den
Protokollen nachweisbar um F lschungen
handelt, wird schnell abgewiesen. Dies ist g nzlich
unwahr, und basiert auf einer ganz
bestimmten Gerichtsverhandlung. Am 26.Januar 1933 reichte
die Nationale J dische
Vereinigung in der Schweiz und die J dische Vereinigung
Bern eine Klage gegen die
Mitglieder der Schweizer Nationalen Front ein, und
bestand auf ein Urteil, den Vorwurf
betreffend, da die Protokolle eine F lschung seien, und
da deren Herausgabe verboten
werden solle.
Das Gerichtsverfahren war ein einziger gro er Betrug. Die
Artikel des Schweizer
Rechtssystems wurden absichtlich vernachl ssigt. Es
wurden 16 Zeugen von Seiten der
Kl ger aufgerufen, aber nur einer der 40 Zeugen der
Verteidigung wurde angeh rt. Der
Richter lie zu, da die Kl ger zwei private Stenographen
besch ftigen durften, um die
Aussagen seiner Zeugen aufzuzeichnen, anstatt diese
Aufgabe einem Gerichtsbeamten
zu bergeben. Angesichts dieser und hnlicher
Ungereimtheiten war es dann nicht
berraschend, da der Fall, nachdem er sich fast zwei Jahre
hinzog, so endete, da das
Gericht, die Protokolle als F lschungen und als
unmoralische Literatur einstufte. Die
Entscheidung wurde am 14. Mai 1935 bekanntgegeben, wurde
jedoch in der j dischen
Presse bereits schon fr her, noch bevor der Verk ndung
durch das Gericht, bekanntgegeben.
Am 1.November 1937 kehrte der Schweizer Gerichtshof diese
Urteilsverk ndung in
ganzer Breite um. J dische Propagandisten vertreten
jedoch noch immer den Standpunkt,
dass die Protokolle nachgewiesenerma als F lschung
angesehen wurden.
Date Published: 2017-05-17 19:14:43
Identifier: DieTalmudischeWeltregierung
Item Size: 5578149
Language: ger
Media Type: texts
# Topics
Die Umsetzung der neuen talmudischen ...
daß sie aus ihrer Heimat – Paläst...
beklagt
aber
meine Herren
selbst wenn die Welt ihnen Palästina...
würden sie
nach Empfang dessen
sicherlich einen Grund finden
um nicht zurückzukehren. Warum? Da s...
und Vampire leben nicht von Vampiren....
die nicht ihrer Rasse angehören
leben. Wenn die Juden nicht in wenig...
dann werden unsere Nachfahren auf de...
um den Juden ihren Lebensgehalt zu li...
und diese werden sich in ihren Kontor...
# Collections
fringe
deemphasize
# Uploaded by
@thomas_f_eschermann
# Similar Items
View similar items
PHAROS
You are viewing proxied material from tilde.pink. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.