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# taz.de -- Terror-Prozess in Österreich: Vier Jahre Haft für Islamisten
> Der 22-jährige Hauptangeklagte ist für schuldig befunden worden, Mitglied
> von al Qaida zu sein und deren Ziele propagagandistisch unterstützt zu
> haben. Er bestreitet dies.
Bild: Mohammed Mahmoud bestreitet jedwede Unterstützung für Terrorakte.
WIEN taz Vier Jahre Haft für den Hauptangeklagten, lautet das Urteil im
ersten österreichischen Prozeß gegen islamistischen Terror. Mohammed
Mahmoud, 22, wurde am Mittwoch von den Geschworenen für schuldig befunden,
ein an die österreichische und deutsche Regierung gerichtetes Drohvideo
angefertigt und ins Netz gestellt zu haben. Außerdem soll er Mitglied der
al Qaida gewesen sein und deren terroristische Ziele propagandistisch
unterstützt haben. Mahmouds 21jährige Ehefrau Mona S., der nur
unterstützende Übersetzertätigkeiten vorgeworfen wurden, kam mit 22 Monaten
davon. Sechs Monate haben die beiden bereits in Untersuchungshaft
abgesessen.
Obwohl der Schuldspruch der Laienrichter sich auf alle Anklagepunkte bezog
und in einigen Punkten einstimmig erfolgte, schöpfte Richter Norbert
Gerstberger das Strafmaß von maximal zehn Jahren nicht aus. Er hielt den
Angeklagten ihre Jugend zugute. Der Paragraph 278b "Terroristische
Vereinigung" des Strafgesetzbuches wurde erst vor sechs Jahren als
Konsequenz aus den Anschlägen vom 11. September geschaffen und erstmals
angewandt. Er sieht vor, dass jemand schon für seine bloße Mitgliedschaft
in einer Terrorzelle verurteilt werden kann. Beteiligung an konkreten
Terrorakten ist für einen Schuldspruch nicht erforderlich.
Der Indizienprozeß vor dem Wiener Straflandesgericht war streckenweise
turbulent verlaufen. Am Anfang hatte der Richter Mona S. aus dem Saal
gewiesen, weil sie sich weigerte, ihren Ganzkörperschleier abzulegen. Sie
berief sich dabei auf ihre religiöse Überzeugung. Ihre Aussage durfte sie
nur schriftlich machen, da sie bis zuletzt auf der Verschleierung beharrte.
Der Österreicher ägyptischer Herkunft, dessen Vollbart um die fülligen
Backen noch recht schütter wirkt, rastete mehrmals aus und beschimpfte das
Gericht, sich als Lakai des US-Imperialismus herzugeben. Er bestritt nicht,
der sogenannten Globalen Islamischen Medienfront (GIMF) anzugehören, wies
aber jede Unterstützung für Terrorakte zurück. Die Geschworenen bekamen ein
Video gezeigt, das der Angeklagte ins Netz gestellt und auf seiner
Festplatte abgespeichert hatte. Darauf wird die Enthauptung von Geiseln
durch islamistische Kidnapper gezeigt.
Belege für ihre Anklage konnte die Staatsanwaltschaft reichlich vorlegen.
Denn die Polizei hatte Monate vor der Festnahme des Paares im vergangenen
September eine spezielle Spionagesoftware im Computer des Verdächtigen
installiert. Einwände von Verteidiger Lennart Binder, dieser Eingriff sei
illegal erfolgt, daher sei das Beweismaterial zu vernichten, wies der
Richter zurück: "Die Überwachung des Email- und Internetverkehrs ist in
rechtlich einwandfreier Weise erfolgt".
Das Drohvideo, auf dem die Regierungen von Österreich und Deutschland
aufgefordert werden, ihre Truppen aus Afghanistan abzuziehen, hatte die
Polizei zum verbalradikalen recher der "Islamischen Jugend Österreichs"
geführt. Mahmoud, der sich vor Schulkameraden gerne seiner Kontakte zu al
Qaida rühmte, war vor einigen Jahren auf eigene Faust Richtung Pakistan
aufgebrochen. In der Schule erzählte er später, die Taliban hätten ihn dort
einer Gehirnwäsche unterziehen wollen. In einer
Internet-Verteidigungsschrift behauptete er, er sei nur bis in den Iran
gekommen und dann zurückgeschickt worden. Von Aufrufen zur Tötung von
Ungläubigen distanzierte er sich vor Gericht mehrmals und ausdrücklich.
Auch seine Frau wies in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf den
friedlichen Charakter ihrer Arbeit hin: "Wir waren der Meinung, man sollte
nicht einseitig von den USA informiert werden. Unser Ziel war es, eine
Dienstleistung anzubieten". Ihre Aufgabe sei es gewesen, Kommuniques von
"Widerstandsgruppen" aus dem Irak und Tschetschenien zu übersetzen.
Der Verteidiger hat angedeutet, er werde Berufung und
Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Das Urteil ist daher noch nicht
rechtskräftig.
13 Mar 2008
## AUTOREN
Ralf Leonhard
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