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# taz.de -- Streit um Jugendarrest
> DEBATTE Hilft Einsperren bei Schulschwänzern? Schulleitungen wollen sich
> „nur absichern“
Die Grundbuchhalle des Ziviljustizgebäudes war am Dienstagabend bis auf den
letzten Platz besetzt, als Richtervereine zur Diskussion über den
Jugendarrest für Schulschwänzer einluden. Das Fazit: Juristisch und
fachlich ist die derzeitige Praxis der Schulbehörde hoch umstritten.
Seit 2009 können Schüler ab 14 Jahren fürs Schwänzen mit 75 Euro Bußgeld
bestraft werden. Zahlen sie das nicht, geht die Sache vor den
Jugendrichter, der als letzte Sanktionsstufe bis zu eine Woche Jugendarrest
auf Hahnöfersand verhängt. Thorsten Schmidt war dort bis 2011 Leiter und
sagt, er hätte nie gedacht, dass so etwas in Hamburg möglich würde. Die
meisten Arrestanten seien Berufsschüler in schulischen Warteschleifen ohne
konkrete Abschlussperspektive. „Raten Sie mal, wie alt die 2010 im
Durchschnitt waren“, fragte er. „17,9 Jahre.“ Kurz darauf, mit dem 18.
Geburtstag, endet die Schulpflicht ohnehin.
Im Arrest werde mit den Jugendlichen pädagogisch gearbeitet, berichtet der
jetzige Leiter David Heldmann. Es gebe Lern- und Entspannungstraining; man
versuche, wieder eine Anbindung an die Schule zu organisieren. Doch Zahlen,
wie viele der über hundert Ex-Arrestanten wieder zur Schule gingen, gibt es
nicht. Die Sache gehöre untersucht, mahnte der Kriminologe Peter Wetzels.
Der Eingriff in die Freiheitsrechte der Kinder sei sonst „schwerlich zu
legitimieren“. Ohnehin fehle in Hamburg ein Landesgesetz, das den
Jugendarrest regelt und Qualitätsstandards setzt.
Auch die Höhe des Bußgelds, das die Schüler in den Arrest bringt, ist
strittig. Bei Erwachsenen, die nur Taschengeld haben, „könnte eine
Erzwingungshaft gar nicht angeordnet werden“, sagte der Jugendrichter
Joachim Katz. Der Wandsbeker Richter Niels Focken räumte offen ein, dass
das Bußgeld nur Hilfsmittel ist, als letzte Konsequenz sei auch der Arrest
richtig.
Das sahen Schulleiter anders. Im Kollegium glaube keiner, dass der
Jugendarrest nütze, sagte ein Berufsschulleiter, der bislang 45 Bußgelder
beantragte. „Wir tun es nur, um uns abzusichern, falls der Jugendliche
etwas anstellt“, ergänzte seine Kollegin. „Nicht weil wir denken, dass es
dem Jugendlichen hilft.“ KAJ
8 Nov 2012
## AUTOREN
KAJ
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