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# taz.de -- Steuer gegen die Kapitalflucht
> Europäische Finanzminister einigen sich auf die Besteuerung von
> Kapitaleinkünften ab 2005. Diese erschwert die Steuerhinterziehung
> mittels Überweisung ins Ausland erheblich. Deutschland verschiebt
> Abgeltungssteuer ebenfalls auf 2005
von KATHARINA KOUFEN
Nach jahrelangem Hin- und Her gelang gestern der Durchbruch: Die 15
Finanzminister der Europäischen Union einigten sich auf eine Richtlinie zur
grenzüberschreitenden Besteuerung von Kapitaleinkünften. Sie sieht vor,
dass ab 2005 Kontrollmitteilungen an die Heimatfinanzämter der Anleger
geschickt werden. Von da an gilt eine Mindeststeuer auf Zinsen von 15
Prozent. Von 2008 an soll ein Satz von 20 Prozent gelten, ab 2011 sind 35
Prozent vorgesehen.
Die Richtlinie soll die Steuerflucht eindämmen, hoffen die Minister. Bisher
kann jeder sein Geld im Land seiner Wahl anlegen – und so der Steuerpflicht
entgehen. Denn noch haben die Finanzämter keinen Zugriff auf ausländische
Konten. Wer welche Erträge aus seinem Kapital gewinnt, geht am Fiskus
vorbei. Anders in Deutschland: Hier führen die Banken automatisch 30
Prozent von Kapitalerträgen ans Finanzamt ab. Steuerfrei bleibt ein
Freibetrag von 1.550 Euro. Am Jahresende wird diese Pauschale dann mit der
Einkommensteuer verrechnet. So zahlt letztlich jeder seinen
Einkommensteuersatz auch auf die Kapitalerträge.
Grund für den jahrelangen Streit: Einige EU-Länder und die Schweiz gelten
als Steuerparadiese und wollen dies auch bleiben. Mit einer einheitlichen
EU-Richtlinie gehe ihnen Kapital aus dem Ausland verloren, so die
Befürchtung. In der Schweiz ist das Bankgeheimnis dermaßen heilig, dass man
ein Konto eröffnen kann, ohne den Namen anzugeben. Nach der neuen
Richtlinie nun muss ein Deutscher mit einem Konto in einem anderen EU-Land
damit rechnen, dass die Bank das Heimatfinanzamt über seine Geldanlagen
informiert.
Allerdings haben sich die Querulantenländer Österreich, Luxemburg und
Belgien Ausnahmen ausbedungen. Sie erheben zunächst bei sich im Land eine
Steuer auf Kapitalerträge, anstatt an ausländische Finanzämter Meldung zu
erstatten. Der Steuersatz wird zunächst 15, von 2007 an 20 und ab 2010 dann
35 Prozent betragen.
Auf diesen Kompromiss hatten sich die EU-Länder und die Schweiz bereits im
Januar geeinigt – doch seitdem stockte der Prozess wegen einem
Erpressungsversuch: Italien verlangte von der EU, seinen Milchbauern
millionenschwere Strafzahlungen für die Überproduktion von Milch zu
stunden. Gestern nun in Luxemburg erreichte Italien die Zustimmung der
EU-Partner dafür, musste aber auch Zugeständnisse machen.
Der deutschen Regierung kam diese Verzögerung ganz gelegen: Unter Berufung
auf Brüssel hat sie vorgestern ohne viele Tränen die geplante
Abgeltungssteuer nach hinten verschoben – nun wohl auf 2005. Die
umstrittene Abgabe soll pauschal mit 25 Prozent auf alle Kapitaleinkünfte
erhoben werden.
Kritiker warfen der Regierung vor, auf diese Weise die besser Verdienenden
zu begünstigen. Sie müssen derzeit bis zum Steuerhöchstsatz von 48,5
Prozent zahlen. Bundesfinanzminister Hans Eichel plant die Abgeltungssteuer
zusammen mit einer Amnestie für Steuerflüchtlinge.
4 Jun 2003
## AUTOREN
KATHARINA KOUFEN
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