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# taz.de -- Solardach in Zehlendorf: Umwelt sticht Denkmalschutz
> Hausbesitzer in denkmalgeschützter Wohnsiedlung darf eine Solaranlage auf
> dem Dach errichten, sagt das Verwaltungsgericht - für Fachjuristen ein
> "wegweisendes Urteil".
Bild: Die Zehlendorfer dürfen auch bald putzen.
Was ist wichtiger: Denkmalschutz oder Umweltschutz? In Deutschland ist der
Denkmalschutz eigentlich heilig, doch nach einem aktuellen Urteil des
Berliner Verwaltungsgerichts könnte sich dies in Zukunft ändern. Daraus
geht hervor, dass der Denkmalschutz zugunsten des Umweltschutzes in
bestimmten Fällen vernachlässigt werden kann.
Zwei Hausbesitzer waren vor Gericht gezogen, weil ihnen vom
Denkmalschutzamt keine Genehmigung dafür erteilt wurde, auf ihrem
denkmalgeschützten Haus "Am Fischtalgrund" in Zehlendorf eine Solaranlage
zu errichten. Denn die Behörde befürchtet, dass es nicht bei der einen
Anlage bleibt, und möchte das ursprüngliche Fassadenbild erhalten. Das
Verwaltungsgericht sah das anders.
Es kam zu dem Ergebnis, dass eine Solaranlage den originalen Charakter der
Wohnsiedlung nicht beschädige, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts,
Stephan Groscurth. "Schließlich führe der im Grundgesetz verankerte
Umweltschutz dazu, dass Einschränkungen im Erscheinungsbild eines Denkmals
unter dem Gesichtspunkt Energieeinsparung eher hinzunehmen sei", so
Groscurth in einer Mitteilung des Gerichts.
Der Fachanwalt für Immobilienrecht, Detlef Koßatz, hält die Entscheidung
für wegweisend. "Das Urteil ist relativ ungewöhnlich, weil in Deutschland
der Denkmalschutz eigentlich sehr hoch gehalten wird", sagte er der taz. Er
rechne damit, dass noch weitere Klagen gegen Denkmalbehörden folgen
könnten.
Die Häuser im Fischtalgrund wurden 1928 als sogenannte Versuchssiedlung für
günstigen Wohnraum errichtet. Die Dächer sorgten schon damals für
Aufregung. Die Planer konnten sich über die Dächergestaltung nicht einigen.
So bekamen die Häuser im Fischtalgrund spitz zulaufende Satteldächer mit
45-Grad-Neigung, während in der benachbarten "Waldsiedlung" nur Flachdächer
geschaffen wurden.
Die Denkmalschutzbehörde wollte nun verhindern, dass der so genannte
"Zeugniswert" des damaligen Dächerkriegs künftig von Solaranlagen
beeinträchtigt wird. Weil das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung ist,
kann die Denkmalschutzbehörde gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Ob
sie das tun wird, konnte auf taz-Anfrage niemand beantworten. Der Fall
würde dann erneut vor dem Oberwaltungsgericht verhandelt.
5 Oct 2010
## AUTOREN
Martin Rank
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