# taz.de -- Sat.1 gewinnt Prozess | |
> Gericht hebt Thierses Hausverbot gegen Journalisten auf, die im Bundestag | |
> Kokain gefunden haben wollen | |
BERLIN dpa ■ Nach dem angeblichen Kokainskandal im Bundestag hat das | |
Berliner Verwaltungsgericht das Hausverbot gegen zwei Journalisten | |
aufgehoben. Die einjährige Sanktion sei schon aus formalen Gründen | |
rechtswidrig gewesen, urteilte das Gericht gestern. Es habe keine | |
gesetzlich erforderliche Anhörung der Betroffenen gegeben, rügte Richter | |
Reinhard Neumann. Damit hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse eine | |
weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Erst Ende Januar hatte dasselbe | |
Gericht die von Thierse verhängte Millionenstrafe gegen die CDU aufgehoben. | |
Der Chef des Sat.1-Magazins „Akte 2000“, Ulrich Meyer, sowie der Journalist | |
Martin Lettmayer können nun wieder aus dem Bundestag berichten. Das im | |
vorigen November verhängte Verbot war wegen der Klage der beiden | |
Journalisten ohnehin nicht in Kraft getreten. | |
Lettmayer hatte ohne Drehgenehmigung im Präsidialbereich des Bundestags | |
gefilmt und von Kokainspuren in 22 Reichstagsklos berichtet. Der Journalist | |
hatte dazu per Wischtest Proben auf den Toiletten genommen. Im Endeffekt | |
konnte nicht nachgewiesen werden, wie das Kokain in die Proben aus dem | |
Bundestag kam. Verschiedene Thesen von einer Verteilung über das Putzwasser | |
bis hin zu einer möglichen Verteilung von Kokainresten an Kleidern wurden | |
erörtert. | |
Der Bericht hatte ein heftiges Medienecho, aber auch Kritik an der Art der | |
Recherche ausgelöst. Thierse hatte von „Toilettenschnüffelei“ gesprochen. | |
Das Gericht schätzte ein, dass die heimlichen, vorsätzlichen Filmaufnahmen | |
ein Verstoß gegen die Hausordnung des Bundestages waren. Doch Thierse sei | |
nicht ermächtigt gewesen, eine solche Sanktion anzuordnen. Die Hausordnung | |
sei keine Rechtsnorm. | |
19 Jun 2001 | |
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