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# taz.de -- Sat.1 gewinnt Prozess
> Gericht hebt Thierses Hausverbot gegen Journalisten auf, die im Bundestag
> Kokain gefunden haben wollen
BERLIN dpa ■ Nach dem angeblichen Kokainskandal im Bundestag hat das
Berliner Verwaltungsgericht das Hausverbot gegen zwei Journalisten
aufgehoben. Die einjährige Sanktion sei schon aus formalen Gründen
rechtswidrig gewesen, urteilte das Gericht gestern. Es habe keine
gesetzlich erforderliche Anhörung der Betroffenen gegeben, rügte Richter
Reinhard Neumann. Damit hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse eine
weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Erst Ende Januar hatte dasselbe
Gericht die von Thierse verhängte Millionenstrafe gegen die CDU aufgehoben.
Der Chef des Sat.1-Magazins „Akte 2000“, Ulrich Meyer, sowie der Journalist
Martin Lettmayer können nun wieder aus dem Bundestag berichten. Das im
vorigen November verhängte Verbot war wegen der Klage der beiden
Journalisten ohnehin nicht in Kraft getreten.
Lettmayer hatte ohne Drehgenehmigung im Präsidialbereich des Bundestags
gefilmt und von Kokainspuren in 22 Reichstagsklos berichtet. Der Journalist
hatte dazu per Wischtest Proben auf den Toiletten genommen. Im Endeffekt
konnte nicht nachgewiesen werden, wie das Kokain in die Proben aus dem
Bundestag kam. Verschiedene Thesen von einer Verteilung über das Putzwasser
bis hin zu einer möglichen Verteilung von Kokainresten an Kleidern wurden
erörtert.
Der Bericht hatte ein heftiges Medienecho, aber auch Kritik an der Art der
Recherche ausgelöst. Thierse hatte von „Toilettenschnüffelei“ gesprochen.
Das Gericht schätzte ein, dass die heimlichen, vorsätzlichen Filmaufnahmen
ein Verstoß gegen die Hausordnung des Bundestages waren. Doch Thierse sei
nicht ermächtigt gewesen, eine solche Sanktion anzuordnen. Die Hausordnung
sei keine Rechtsnorm.
19 Jun 2001
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