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# taz.de -- Rassistische Polizisten im Glück
> Beamte aus Niedersachsen hatten sich in Chats diskriminierend geäußert,
> doch die Taten sind verjährt
Den Polizisten aus Niedersachsen, die in einem Chat rassistische und
diskriminierende Inhalte geteilt haben sollen, drohen wegen dieser
Äußerungen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Äußerungen in dem Chat
von Ende 2019 seien bereits strafrechtlich verjährt, teilte das
Innenministerium auf Anfrage mit. Sollte es auf den beschlagnahmten
Datenträgern jedoch strafrechtlich relevante Inhalte geben, würden dazu
Strafverfahren eingeleitet. Auch weitere beamten- und dienstrechtliche
Maßnahmen würden geprüft. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten d…
Polizisten aus dem Dienst entlassen werden.
Landespolizeipräsident Axel Brockmann erklärte am Donnerstag im
Innenausschuss des Landtags, die Auswertung von Smartphones und Tablets
dauere noch an. Dabei sei Eile geboten, denn: Die Probezeit der Polizisten
ende zum 1. Oktober. Bestehen die Polizisten diese Probezeit, würden sie
auf Lebenszeit verbeamtet.
Dass die Polizei nun beamten- und dienstrechtlich ermittle, obwohl die
Äußerungen strafrechtlich verjährt sind, zeige, dass die Polizei keine
Personen bei sich dulde, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung
ablehnen oder gefährden, sagte Brockmann. Die mutmaßlich rechtswidrigen
Chatbeiträge waren an einem einzigen Tag binnen 30 Minuten in der Gruppe
gepostet worden. Die Polizei prüfe nun, ob es sich um eine einmalige
Entgleisung oder eine verfassungsfeindliche Gesinnung der Beamten handelte.
Auf die Chatgruppe aufmerksam wurden die Behörden laut Innenministerium
„vor wenigen Monaten“ bei der Auswertung eines beschlagnahmten Smartphones
im Rahmen eines anderen Strafverfahrens gegen einen Polizisten. In dem Chat
sollen insgesamt 13 Polizisten Mitglied gewesen sein, die sich aus ihrer
Studienzeit an der Polizeiakademie am Standort Oldenburg kannten. In der
Chatgruppe sollen im November 2019 rassistische, die NS-Herrschaft
verharmlosende sowie diskriminierende und ableistische Inhalte verbreitet
worden sein. Als Ableismus wird die Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung bezeichnet.
In welchen Einsatzbereichen die Polizisten aktiv sind oder waren, teilte
das Ministerium auf Nachfrage nicht mit, um keine Rückschlüsse auf einzelne
Personen zu ermöglichen. Es gelte die Unschuldsvermutung. (dpa)
5 Sep 2025
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