| # taz.de -- Rassistische Polizisten im Glück | |
| > Beamte aus Niedersachsen hatten sich in Chats diskriminierend geäußert, | |
| > doch die Taten sind verjährt | |
| Den Polizisten aus Niedersachsen, die in einem Chat rassistische und | |
| diskriminierende Inhalte geteilt haben sollen, drohen wegen dieser | |
| Äußerungen keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Äußerungen in dem Chat | |
| von Ende 2019 seien bereits strafrechtlich verjährt, teilte das | |
| Innenministerium auf Anfrage mit. Sollte es auf den beschlagnahmten | |
| Datenträgern jedoch strafrechtlich relevante Inhalte geben, würden dazu | |
| Strafverfahren eingeleitet. Auch weitere beamten- und dienstrechtliche | |
| Maßnahmen würden geprüft. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnten d… | |
| Polizisten aus dem Dienst entlassen werden. | |
| Landespolizeipräsident Axel Brockmann erklärte am Donnerstag im | |
| Innenausschuss des Landtags, die Auswertung von Smartphones und Tablets | |
| dauere noch an. Dabei sei Eile geboten, denn: Die Probezeit der Polizisten | |
| ende zum 1. Oktober. Bestehen die Polizisten diese Probezeit, würden sie | |
| auf Lebenszeit verbeamtet. | |
| Dass die Polizei nun beamten- und dienstrechtlich ermittle, obwohl die | |
| Äußerungen strafrechtlich verjährt sind, zeige, dass die Polizei keine | |
| Personen bei sich dulde, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung | |
| ablehnen oder gefährden, sagte Brockmann. Die mutmaßlich rechtswidrigen | |
| Chatbeiträge waren an einem einzigen Tag binnen 30 Minuten in der Gruppe | |
| gepostet worden. Die Polizei prüfe nun, ob es sich um eine einmalige | |
| Entgleisung oder eine verfassungsfeindliche Gesinnung der Beamten handelte. | |
| Auf die Chatgruppe aufmerksam wurden die Behörden laut Innenministerium | |
| „vor wenigen Monaten“ bei der Auswertung eines beschlagnahmten Smartphones | |
| im Rahmen eines anderen Strafverfahrens gegen einen Polizisten. In dem Chat | |
| sollen insgesamt 13 Polizisten Mitglied gewesen sein, die sich aus ihrer | |
| Studienzeit an der Polizeiakademie am Standort Oldenburg kannten. In der | |
| Chatgruppe sollen im November 2019 rassistische, die NS-Herrschaft | |
| verharmlosende sowie diskriminierende und ableistische Inhalte verbreitet | |
| worden sein. Als Ableismus wird die Diskriminierung von Menschen mit | |
| Behinderung bezeichnet. | |
| In welchen Einsatzbereichen die Polizisten aktiv sind oder waren, teilte | |
| das Ministerium auf Nachfrage nicht mit, um keine Rückschlüsse auf einzelne | |
| Personen zu ermöglichen. Es gelte die Unschuldsvermutung. (dpa) | |
| 5 Sep 2025 | |
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