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# taz.de -- Neonaziprozess in Österreich: Haft für Holocaustleugner
> Ein Wiener Schwurgericht verurteilt den 67-jährigen Gerd Honsik wegen
> Wiederbetätigung. Er hatte im spanischen Exil rechtsradikale Schriften
> veröffentlicht.
Bild: Honsik bleibt uneinsichtig.
WIEN taz | Der österreichische Neonazi Gerd Honsik ist Montagabend von
einem Schwurgericht in Wien wegen Wiederbetätigung zu fünf Jahren Haft
verurteilt worden. Honsik hatte sich vor fast 20 Jahren nach Spanien
abgesetzt, um einer Haftstrafe wegen des gleichen Delikts zu entgehen. Erst
im August 2007 hatte ihn die spanische Justiz auf einen internationalen
Haftbefehl hin ausgeliefert. Im neuen Verfahren ging es um Schriften, die
der 67-Jährige in Spanien veröffentlicht hat.
Honsik wusste seinem Fanklub im Gerichtssaal etwas zu bieten. Er nahm mit
zwei schweren Plastiktüten auf der Anklagebank Platz. Darin seien Beweise,
dass die Gaskammern in den NS-Vernichtungslagern nie existiert hätten. Er
versuchte auch die Einstufung der Waffen-SS als verbrecherische
Organisation zu widerlegen und begann am letzten Prozesstag zu brüllen und
mit den Fäusten auf den Tisch zu trommeln: "Ich will mich verteidigen
dürfen. Ich habe nix zu verlieren. Ich habe statistisch noch neun Jahre
Lebenserwartung."
Anträge der Verteidigung, Historiker als Zeugen zu laden, die die Thesen
des Angeklagten stützen sollten, wurden vom vorsitzenden Richter abgelehnt.
Brigitte Bailer-Galanda, die Direktorin des Dokumentationsarchivs des
österreichischen Widerstands erklärte in den Ö1-Nachrichten, sie selbst sei
schon von Neonazis als Kronzeugin zitiert worden. Sie habe nämlich
geschrieben, dass die Gaskammern in Auschwitz zumindest teilweise
rückgebaut worden seien. Denn nach der Befreiung waren sie abgerissen
worden.
Das Urteil gegen Honsik ist noch nicht rechtskräftig, weil sowohl der
Verteidiger als auch der Staatsanwalt Berufung eingelegt haben. Der
87-jährige Anwalt Herbert Schaller könnte sich selbst demnächst vor dem
Richter sehen. Der greise Jurist versuchte seinen Mandanten mit der
Behauptung zu unterstützen, die Existenz von Gaskammern sei "keine
Tatsache, sondern nur herrschende Meinung". Die Staatsanwaltschaft will
nach Vorlage der schriftlichen Protokolle über eine Anklage entscheiden.
Dass der Lieblingsanwalt der rechtsextremen Szene trotz eigener
Wiederbetätigungsprozesse und Überschreitens der Altersgrenze überhaupt
noch vor Gericht auftreten darf, ist ein Kuriosum. Laut Justizministerin
Claudia Bandion-Ortner darf er nur noch aktiv werden, wenn er ein Mandat
vor Ende 2007 angenommen hat.
29 Apr 2009
## AUTOREN
Ralf Leonhard
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