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# taz.de -- Klage gegen Polizeigewalt
> Ein Antifa-Bündnis klagt gegen einen wohl rechtswidrigen Polizeieinsatz.
> Mittendrin: Tom Schreiber (SPD)
Von Gareth Joswig
Ein eskalierter Einsatz bei einer Antifa-Demo im Juni 2021 hat ein
Nachspiel für die Polizei Berlin. Betroffene von aus ihrer Sicht
überzogener Polizeigewalt haben am Mittwoch Klage beim Verwaltungsgericht
eingereicht. Mit der Feststellungsklage will der Versammlungsleiter die
Rechtswidrigkeit des Einsatzes feststellen lassen.
Die Kundgebung in Berlin-Biesdorf veranstaltete das Bündnis „Kein Raum der
AfD“ als Gegendemo zum dortigen Parteitag der extrem rechten AfD. Es sollen
rund 30 bis 50 Personen vor Ort gewesen sein, eine eher übersichtliche Lage
im eingegitterten Demo-Areal. Dennoch habe die Polizei nach einer
Beleidigung mehrfach in Gruppenstärke die friedliche Versammlung gestürmt,
Unbeteiligte angegriffen und Festgenommene misshandelt, die anschließend im
Krankenhaus hätten versorgt werden müssen, wie es vom Bündnis heißt. Die
Versammlung sei danach vom Anmelder abgebrochen worden.
Besonders bemerkenswert: Der SPD-Abgeordnete und Sicherheitspolitiker Tom
Schreiber begleitete nicht nur den Polizeieinsatz, sondern war auch
gewissermaßen Auslöser. Der wegen seiner Haltung zur teilbesetzten Rigaer
Straße 94 in der linken Szene eher unbeliebte Sicherheitspolitiker
hospitierte an diesem Tag bei der 11. Einsatzhundertschaft. Während der
Demo kam es Beteiligten zufolge zu Beleidigungen gegen Schreiber.
Überliefert ist „Tom du Lauch“. Schreiber schrieb in seinem Blog
demgegenüber auch von „lautstarken, persönlichen“ und „nicht zitierfäh…
Beleidigungen, die er auf Nachfrage der Polizei zur Anzeige gebracht hätte.
Was folgte, beschreibt ein Teilnehmer so: „Wir saßen friedlich auf der
Kundgebung, als auf einmal mehrere Gruppen Polizist*innen auf uns
zugerannt kamen. Ohne Kommentar stießen sie uns um und schleiften Menschen
brutal mit. Eine Person verlor unter den Schlägen der Polizei das
Bewusstsein.“ Tatsächlich ging die Polizei nicht gerade deeskalativ vor:
Das belegen der taz vorliegende Videos, auf denen Unbeteiligte grundlos
geschubst, zu Boden gebracht, festgenommen und geschlagen werden. Eine Frau
schlägt beim Hinfallen mit dem Kopf auf der Straße auf, eine andere wird im
Würgegriff barfuß über den Asphalt geschleift.
Eingereicht haben die Klage die Rechtsanwält*innen Anna Gilsbach und
Peer Stolle. Die Polizei hätte Identitätsfeststellungen auch beim Verlassen
der Kundgebung durchführen können, schließlich sei das Versammlungsgelände
abgesperrt und Zugänge von der Polizei kontrolliert gewesen, sagen beide.
„Für die Feststellung der Identität hätte es ausgereicht, sich den
Personalausweis zeigen zu lassen“, so Stolle. Der Fall zeige, dass die
Versprechungen aus dem neuen Versammlungsgesetz nicht eingelöst würden.
Gilsbach sagte: „Wir werten den Polizeieinsatz in seiner Gesamtheit als
rechtswidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit.“ Die Polizei und
Schreiber antworteten bislang nicht auf taz-Anfrage.
28 Apr 2022
## AUTOREN
Gareth Joswig
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