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# taz.de -- Gläserne Polizei: Die Kennzeichnungspflicht bleibt
> Beamte müssen weiterhin ihren Namen oder eine Nummer tragen. Letztere
> soll aber rotieren, beschließen SPD und CDU. Gericht weist Klage des
> Personalrats ab.
Bild: Ganz persönlich: Die Polizei, dein Freund und Helfer
Die Kennzeichnungspflicht bleibt. Auch unter der künftigen rot-schwarzen
Landesregierung müssen Berlins Polizisten ihren Namen oder wahlweise eine
Numer am Revers tragen. Was die Nummern angeht, einigten sich SPD und CDU
in ihrem Koalitionsvertrag allerdings auf einen Kompromiss: Für die Nummern
soll ein rotierendes System eingeführt werden. "So wollen wir den Sorgen
der Polizisten Rechnung tragen", sagte der CDU-Partei- und Fraktionschef
Frank Henkel am Mittwoch.
Zeitgleich fuhr der Gesamtpersonalrat der Polizei eine schwere Schlappe vor
dem Verwaltungsgericht ein. Die Beschäftigtenverteter hatten gegen die vom
vormaligen Polizeipräsidenten Dieter Glietsch eingeführte
Kennzeichnungspflicht geklagt, weil sie sich in ihren Mitbestimmungsrechten
verletzt sahen. Das Gericht wies die Klage zurück: Eine Pflicht, die
Personalvertretung bei der Frage mitbestimmen zu lassen, bestehe nicht,
sagte der Vorsitzende Richter Johann Weber am Mittwoch.
Die amtierende Polizeipräsidentin Margarete Koppers erklärte gegenüber der
taz, sie freue sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, "weil es
unsere Rechtsauffassung bestätigt hat". Bei dem von SPD und CDU
vereinbarten System wechselnder Nummern in bestimmten Zyklen "gilt es
zunächst, die genauen Regelungen des Koalitionsvertrages abzuwarten, um
sodann die Umsetzung mit dem neuen Senator angehen zu können". Sie begrüße
ausdrücklich, dass die Beamten auch weiterhin zwischen einem Schild mit
ihrem Namen oder einer fünfstelligen Nummer wählen könnten, so Koppers.
Die Stimmung bei den Vertretern des Gesamtpersonalrat der Polizei war nicht
so rosig. Auf dem Weg in den Gerichtssaal hatte man die Herren noch
scherzen gesehen. Kurz darauf war ihnen das Lachen vergangen. Dem Anwalt
der Kläger traten Schweißperlen auf die Stirn, als der Vorsitzende Richter
zu verstehen gab, der Erlass sei überhaupt nicht mitbestimungspflichtig.
Der Gesamtpersonalrat hatte seine Klage damit begründet, das
Mitbestimmungsverfahren an sich sei fehlerhaft abgelaufen.
Mitbestimmungspflichtig seien nur Dinge, die den reibungslosen Ablauf des
Lebens in der Dienststellen regelten, belehrte der Richter die Kläger. Als
Bespiel nannte Weber die Einrichtung einer Raucherecke. Die
Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten, ein Namens oder Nummernschild zu
tragen sei mitbestimmungsfrei, da es sich um eine nach außen gerichtete
Maßnahme zur Diensterfüllung handele - sozusagen als Service gegenüber dem
Bürger. Mit so einem Ausgang des Verfahrens hatten die Kläger
offensichtlich nicht gerechnet.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verschickte am selben Tag eine
Presseerklärung: Ein Polizist und ein von diesem Festgenommener hätten sich
bei einem Handgemenge am Nummernschild des Beamten verletzt, heißt es
darin. Der Polizeibehörde sei bekannt, dass die scharfkantigen Schilder zu
Verletzungen führen können. Ein neuer Versuch der GdP, die
"Zwangskennzeichnung" zu Fall zu bringen? Vier Indivualklagen von
Polizisten stehen ohnehin noch an.
16 Nov 2011
## AUTOREN
Plutonia Plarre
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