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# taz.de -- Gericht erkennt Bestechlichkeit
> Mit einer vorläufigen Zwischenbilanz überraschte das Landgericht gestern
> in einem Zechbau-Verfahren: Der Tatverdacht gegen den
> Bau-Abteilungsleiter habe sich „erhärtet“, erklärte der Richter. Zechbau
> hat ihm laut Anklage 321.000 Euro geschenkt
bremen taz ■ Das Bremer Landgericht geht in seiner „vorläufigen
Einschätzung“ davon aus, dass der „Tatverdacht im Sinne der Anklage“ geg…
den langjährigen Abteilungsleiter des Bauressorts, Gottfried Z., als
„erhärtet“ gelten kann. Der Firma Zechbau wird „Vorteilsgewährung“
vorgeworfen, dem Abteilungsleiter Z. die „Bereitschaft, das anzunehmen“.
Mit dieser Erklärung überraschte das Gericht gestern die Prozessbeobachter.
Auch die Anwälte des Firmeninhabers Kurt Zech, dessen Verfahren noch
schwebt, saßen interessiert im Saal.
Wochenlang war es zuvor um einen 72-jährigen Baugutachter gegangen. Zu
diesem Sachverständigen könne das Gericht kein Vertrauen haben, stellte nun
der Vorsitzende Richter Bernd Asbrock in der 38. Verhandlung klar. In der
Sache sei man allerdings sehr viel weiter als zu Beginn des Prozesses vor
knapp einem Jahr. Mit einem neuen Gutachter soll das Verfahren fortgeführt
werden.
In den kommenden Wochen soll untersucht werden, wie und an welchen
staatlichen Bauaufträgen zugunsten Zechbau der Angeklagte beteiligt war,
während Zechbau sein Privathaus kostengünstig umbaute. Insgesamt 231.000
Euro Preisnachlass habe Zechbau dem Beamten gewährt, hatte die
Staatsanwaltschaft in die Anklage geschrieben. Die Firma Zechbau habe sogar
an Subunternehmer mehr gezahlt, als sie Z. für deren Leistung in Rechnung
gestellt hatte.
Das Gericht begründete ausführlich, wie es zu dieser Zwischenbewertung
gekommen war. Z. hatte das Objekt in der Mathildenstraße im Juni 1996 für
660.000 Mark gekauft und wollte es sanieren lassen. Bei einer ersten
Begehung waren die Sanierungskosten auf rund 250.000 Mark geschätzt worden.
Das war Z. zu viel, er schaltete daher den Zechbau-Geschäftsführer Andreas
Hundsdörfer ein, der wegen diverser Stadion-Umbauten gute Kontakte zur
Baubehörde hatte. Nicht alle Details seien nachvollziehbar, weil die Akten
der Firma Zechbau auf Anweisung von oben später „bereinigt“ worden seien,
ein entscheidendes Protokoll über die zusätzlich in Auftrag gegebene
Aufstockung des Hauses fehle.
Tatsächlich war die Abteilung „Protokolle“ in dem Chef-Ordner der Firma
Zechbau leer, als die Fahnder kamen. Aber aus den Unterlagen der
Subunternehmen ergibt sich für das Gericht ganz eindeutig, dass Zechbau im
Sommer 1996 offenbar „bewusst ein untersetztes Preisangebot“ machte. Dass
hier gezielt gehandelt wurde, zeige auch die Anweisung, bestimmte Beträge
auf die Baumaßnahmen „Ostkurve“ zu buchen und so den wahren Sachverhalt in
den Firmenunterlagen zu verschleiern. Dies dürfte, so der Richter, „wohl
nicht ohne Wissen der Geschäftsleitung von Zechbau möglich gewesen sein“.
Der Angeklagte Z. hatte dazu nur einmal erklärt, er wisse auch nicht, ob
Zechbau ihm da habe „Gutes tun“ wollen, jedenfalls habe er bei den
Baufirmen „Ehrgeiz, es besonders schön zu machen“, beobachtet. Naivität
wollte das Gericht aber nicht gelten lassen: Der Bauabteilungsleiter sei
Fachmann und an der Umbauplanung seines privaten Wohnhauses so intensiv
beteiligt gewesen, dass er den Vorteil habe erkennen müssen, schloss der
Richter. Als Beamter hätte er den Vorteil nicht annehmen dürfen. Wie stark
Z. in diesen Jahren mit der Vergabe staatlicher Aufträge an die Firma
Zechbau befasst war und ob nachweisbar ist, dass er Zechbau direkt oder
indirekt besonders protegiert hat, würde dann nur noch für das Strafmaß
eine Rolle spielen.
Der Prozess soll am 17.2. fortgesetzt werden, ein Urteil ist nicht vor
Herbst zu erwarten.
Kawe
2 Feb 2005
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Kawe
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