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# taz.de -- Feldjäger dürfen gegen rechts helfen
> Bundesregierung rechtfertigt Amtshilfe der Militärpolizei bei
> Geheimdienstaktion gegen rechtsextremes Netzwerk. Kritisiert hatten das
> ein Feldjäger und die AfD im Bundestag
Bild: Robuster Einsatz gegen mutmaßliche Neonazis zulässig: Feldjäger
Von Andreas Speit und Andrea Röpke
Feldjäger dürfen dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) bei Einsätzen gegen
Bundeswehrangehörige auch im Inland Amtshilfe leisten –das sei
„grundsätzlich rechtlich zulässig“, teilte die Bundesregierung mit. Sie
beruft sich damit auf eine Einschätzung der Staatsanwaltschaft Hannover zu
einem Fall aus Niedersachsen.
Im März war der MAD gegen Bundeswehrangehörige vorgegangen, die im Verdacht
stehen, dem rechtsextremen Netzwerk „Nordbund“ um Johannes K. anzugehören.
Der MAD hatte um Unterstützung durch die Militärpolizei gebeten, da die
Mitglieder des Netzwerks aktive Kampfsportler seien und „ein hohes
Aggressionspotential“ hätten.
Die Amtshilfe der Feldjäger hatte ein juristisches und parlamentarisches
Nachspiel, weil ein Hauptfeldwebel der Feldjäger die Rechtmäßigkeit des
„scharfen Einsatzes im Inland“ anzweifelte. Die Staatsanwaltschaft Hannover
stellte jedoch fest, dass „keine hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare
Handlungen“ vorlägen.
Im Bundestag griffen drei Abgeordnete der AfD, alle mit
Bundeswehrerfahrungen, mit einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung die
MAD-Aktion gegen rechts auf. Sie wiesen darauf hin, welche psychischen
Folgen es haben könne, jemanden „irrtümlicherweise als potenziellen
Extremisten“ zu verdächtigen.
Im Rahmen des Vorgehens gegen den Nordbund hatte der Hauptfeldwebel am 9.
März gemeinsam mit weiteren Feldjägern im Fliegerhorst Wunstorf eine der
Zielpersonen vorübergehend festgenommen. Zeitgleich wurde wohl gegen zehn
Bundeswehrangehörige in mehreren Bundeswehrkasernen vorgegangen – vermummt
mit Sturmhauben und mit scharfen Waffen.
Nach einer Aussage des Hauptfeldwebels, die der taz vorliegt, war die
Zielperson ein zivil angestellter Oberbrandmeister der Flugfeldfeuerwehr,
der Präsident eines Hells-Angels-nahen Motorradklubs sein soll und der
rechten Kameradschaft „Ostkreisler Jungs“ nahestehe. Der Motorradklub soll
in allen Bereichen der organisierten Kriminalität mitmischen, gab der
Hauptfeldwebel die Einschätzung des MAD wieder.
Der Berufssoldat sagte aus, dass einer der Verdächtigen seiner Kompanie
angehöre. Die Einordnung des MAD passe aber nicht zu der Person, die er
seit zehn Jahren kenne. Ein MAD-Mitarbeiter soll in der Vorbesprechung für
den Einsatz erwidert haben, dass der Geheimdienst wisse, dass dieser
Kamerad „keinen Dreck am Stecken“ habe, jedoch mit dem Nordbund aus
Hildesheim herumhänge. Durch die Razzia wolle der MAD den Kameraden unter
Druck setzen.
Im Einzelnen sei von den Feldjägern gefordert worden, die Zielpersonen zu
durchsuchen, Angriffe auf die MAD-Mitarbeiter abzuwehren und einschüchternd
aufzutreten, da es bereits vergebliche Gespräche gegeben habe und sich der
MAD vorgeführt fühle.
Dass robust aufgetreten werden solle, wurde mehrfach betont. Der Grund
dafür sei, dass einzelne der als Rechtsextremisten Verdächtigten nicht bloß
Soldaten seien, sondern als Personenschützer Bundesminister*innen,
Staatssekretär*innen und Generäle im Alltag und bei Auftritten
begleiteten.
Das Interesse der AfD an dem Einsatz könnte sich mit den einschlägigen
Verbindungen der Partei erklären lassen. Einer der AfD-Abgeordneten, Jan
Nolte, Soldat auf Zeit, beschäftigt einen Mitarbeiter, Maximilian T., der
vom MAD als rechtsextrem eingestuft wurde. Gegen den Oberleutnant T.
ermittelte der Generalbundesanwalt wegen der Nähe zu Franco A., den das
Oberlandesgericht Frankfurt im Juli wegen Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft
verurteilte.
Ähnlich liegen die Dinge beim verteidigungspolitischen Sprecher der
AfD-Fraktion und Oberst a. D., Rüdiger Lucassen. Seine Büroleiterin Irmhild
B. kommt aus völkisch-nationalistischen Kreisen.
Den Anstoß zu den MAD-Ermittlungen gegen die Nordbund-Mitglieder hatte eine
Broschüre einer antifaschistischen Initiative gegeben. Seit Jahren bewegt
sich der Mentor des Netzwerks, Johannes K., der in Springe bei Hildesheim
ein Tattoo-Studio betreibt, zwischen Rechtsextremismus und Wehrsportlertum.
Der frühere Panzergrenadier wirkte bei dem im Jahr 2000 verbotenen Netzwerk
„Blood and Honour“ mit. 2008 wurde er wegen Weiterführung der Organisation
zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Bundesregierung gab auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag an, dass
im „Zusammenhang“ mit dem Nordbund drei Disziplinarverfahren gegen
Soldat*innen eingeleitet worden seien und ein Verfahren bereits laufe.
11 Nov 2022
## AUTOREN
Andreas Speit
Andrea Röpke
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