| # taz.de -- Eigenbedarf gilt auch bei Zweitwohnung | |
| > URTEIL Karlsruhe billigt Kündigung wegen gelegentlicher Besuche | |
| FREIBURG taz | Der Eigentümer einer Mietwohnung kann auch dann eine | |
| Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er den Wohnraum nur als | |
| gelegentliche Zweitwohnung nutzen will. Das entschied jetzt das | |
| Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Berlin | |
| wurde abgewiesen. | |
| Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Eigentümer der | |
| Wohnung ist ein Chefarzt aus Hannover. Er wollte die Wohnung nur für | |
| gelegentliche Treffen mit seiner damals 14-jährigen Tochter aus einer | |
| früheren Beziehung nutzen. Dafür kündigte er der Mieterin, die dort 26 | |
| Jahre lang gelebt hatte. | |
| Das Amtsgericht lehnte den Kündigungsgrund zunächst als vorgeschoben ab. | |
| Dagegen hielt das Berliner Landgericht den Eigenbedarf für glaubwürdig. | |
| Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. | |
| Daran machte sich nun die Verfassungsbeschwerde fest. Es sei noch nicht | |
| höchstrichterlich geklärt, ob die geplante „seltene“ Nutzung einer Wohnung | |
| eine Eigenbedarfskündigung zulässt. | |
| Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts lehnte jetzt | |
| aber die Beschwerde der Mieterin ab. Die Rechtsprechung zur | |
| Eigenbedarfskündigung sei eindeutig. Es genüge, wenn der Eigentümer | |
| „vernünftige und nachvollziehbare Gründe“ für die eigene Inanspruchnahme | |
| nenne. Es sei nicht erforderlich, dass er seinen Lebensmittelpunkt in die | |
| neue Wohnung verlege. Nur einzelne Amtsgerichte hätten bisher den Wunsch | |
| nach einer Zweitwohnung generell nicht ausreichen lassen. Das allein führe | |
| „noch nicht zu einer erneuten Klärungsbedürftigkeit einer bereits geklärten | |
| Rechtsfrage“, so die Richter. CHRISTIAN RATH | |
| 10 May 2014 | |
| ## AUTOREN | |
| CHRISTIAN RATH | |
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