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# taz.de -- Eigenbedarf gilt auch bei Zweitwohnung
> URTEIL Karlsruhe billigt Kündigung wegen gelegentlicher Besuche
FREIBURG taz | Der Eigentümer einer Mietwohnung kann auch dann eine
Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er den Wohnraum nur als
gelegentliche Zweitwohnung nutzen will. Das entschied jetzt das
Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Berlin
wurde abgewiesen.
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Eigentümer der
Wohnung ist ein Chefarzt aus Hannover. Er wollte die Wohnung nur für
gelegentliche Treffen mit seiner damals 14-jährigen Tochter aus einer
früheren Beziehung nutzen. Dafür kündigte er der Mieterin, die dort 26
Jahre lang gelebt hatte.
Das Amtsgericht lehnte den Kündigungsgrund zunächst als vorgeschoben ab.
Dagegen hielt das Berliner Landgericht den Eigenbedarf für glaubwürdig.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
Daran machte sich nun die Verfassungsbeschwerde fest. Es sei noch nicht
höchstrichterlich geklärt, ob die geplante „seltene“ Nutzung einer Wohnung
eine Eigenbedarfskündigung zulässt.
Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Verfassungsgerichts lehnte jetzt
aber die Beschwerde der Mieterin ab. Die Rechtsprechung zur
Eigenbedarfskündigung sei eindeutig. Es genüge, wenn der Eigentümer
„vernünftige und nachvollziehbare Gründe“ für die eigene Inanspruchnahme
nenne. Es sei nicht erforderlich, dass er seinen Lebensmittelpunkt in die
neue Wohnung verlege. Nur einzelne Amtsgerichte hätten bisher den Wunsch
nach einer Zweitwohnung generell nicht ausreichen lassen. Das allein führe
„noch nicht zu einer erneuten Klärungsbedürftigkeit einer bereits geklärten
Rechtsfrage“, so die Richter. CHRISTIAN RATH
10 May 2014
## AUTOREN
CHRISTIAN RATH
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