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# taz.de -- Ausweitung auf 24 Monate: Regierung verlängert Kurzarbeitergeld
> Die Bundesregierung hat die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von 18
> auf 24 Monate beschlossen. Empfänger müssen hohe Steuernachzahlungen
> befürchten.
Bild: Arbeitsminister Olaf Scholz unterstützt die Verlängerung als sinnvolles…
BERLIN ap/afp | Das Kurzarbeitergeld wird von 18 auf 24 Monate verlängert.
Dies hat am Mittwoch die Bundesregierung in Berlin beschlossen, wie eine
Sprecherin von Arbeitsminister Olaf Scholz sagte. Die Verordnung sieht
zudem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die
Sozialversicherungsbeiträge für ihre Kurzarbeiter ab dem siebten Monat voll
erstattet. Die Verlängerung können auch Betriebe in Anspruch nehmen, die
ihrer Belegschaft wegen der scharfen Rezession bereits Kurzarbeit verordnet
haben.
Kurzarbeit ist eine Möglichkeit für Unternehmen, die Produktion ohne
Entlassungen vorübergehend zu drosseln. Der Arbeitgeber muss bei der
örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen. Bei Genehmigung zahlt die
Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigten als Ausgleich Kurzarbeitergeld.
Die Zahl der Anträge hat sich wegen der Konjunkturkrise deutlich erhöht.
FDP-Generalsekretär Dirk Niebel lehnt die Entscheidung ab: "Mit
verlängertem Kurzarbeitergeld wird Sand in die Augen der Menschen
gestreut", sagte er sueddeutsche.de. Die von der Regierung vorgesehene
Ausweitung der Zahldauer von 18 auf 24 Monate solle ein Gefühl der
Sicherheit geben, "das der Realität nicht standhält".
Niebel verteidigte grundsätzlich das Kurzarbeitergeld als ein
"hervorragendes Instrument, um Arbeitplätze kurzfristig zu sichern und
Betrieben ihre Fachkräfte zu erhalten". Aber es sei sowohl für den Staat
als auch für die Betriebe eines der teuersten arbeitsmarktpolitischen
Instrumente. Deshalb sei nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit "in 90
Prozent aller Fälle Kurzarbeitergeld lediglich für sechs bis acht Monate
angemeldet worden. Spätestens dann brauchen die Betriebe auch mit
Kurzarbeitergeld neue Aufträge".
Vorsicht ist auch für die Empfänger des Kurarbeitergeldes geboten. Denn
hunderttausende Kurzarbeiter müssen sich auf teils saftige
Steuernachzahlungen für dieses Jahr einstellen. Vielen drohen Nachzahlungen
von mehreren hundert Euro oder entsprechend geringere Erstattungen der
Finanzämter, wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BdL) am
Mittwoch der Nachrichtenagentur AP bestätigte. Die Höhe sei abhängig von
der Höhe des Einkommens und der Dauer der Kurzarbeit; in Einzelfällen
drohten Nachzahlungen von mehr als 1.000 Euro. Betroffen seien vorwiegend
verheiratete Arbeitnehmer.
Ursache ist der sogenannte Progressionsvorbehalt im Steuerrecht: Danach ist
das Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei, wird aber am Jahresende zum zu
versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Dadurch ergibt sich ein höherer
Steuersatz, der dann auf das eigentlich zu versteuernde Einkommen
angewendet wird.
Der Progressionsvorbehalt soll den Unterschied ausgleichen zwischen
Arbeitnehmern, die steuerpflichtige und steuerfreie Einnahmen wie
Kurzarbeitergeld beziehen und Arbeitnehmern, die nur steuerpflichtige
Einnahmen haben, wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Homepage
erläutert.
Wieviel genau Kurzarbeiter zur Seite legen sollen, hängt vom Einzelfall ab
und kann pauschal nicht beantwortet werden, wie BdL-Geschäftsführer Erich
Nöll sagte. Je mehr Kurzarbeitergeld bezogen wird, desto mehr müsse
nachgezahlt werden. Die Betroffenen könnten mit Hilfe eines
Steuer-Computerprogramms nachrechnen oder Rat bei ihrem Steuerberater oder
einem Lohnsteuerhilfeverein einholen.
Das gelte auch für Ehepaare, die bislang gemeinsam veranlagt werden und
prüfen wollten, ob sich eine getrennte Veranlagung lohnen würde. Infrage
kommen könnte dies laut Noell vor allem für Paare, die in etwa gleich viel
verdienen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für andere staatliche Bezüge
wie zum Beispiel Elterngeld oder Arbeitslosengeld I. Nach Berechnungen der
Bundesagentur für Arbeit sind derzeit rund 1,4 Millionen Arbeitnehmer in
Kurzarbeit.
20 May 2009
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