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# taz.de -- Opernstiftung im Sack
> Senat stimmt Gesetzentwurf für Stiftung „Oper in Berlin“ zu. Drei Häuser
> mit Beginn 2004 unter einem gemeinsamen Dach. Außerdem werden
> selbstständiges Ballett und Service-GmbH gegründet
von ROLF LAUTENSCHLÄGER
Wenn ein Kultursenator, gleich welcher Couleur, vor einem Jahr den
Ausspruch „Zum 1. Januar 2004 wird die Stiftung ‚Opern in Berlin‘ die
Tätigkeit aufnehmen“ gewagt hätte, alle hätten gelacht. Eine
Opernstrukturreform mit dem Ziel massiver Kürzungen, der Erhalt aller drei
Bühnen und die Beibehaltung der künstlerischen Oberhoheit aller drei
Intendanten – das geht niemals, hätte es geheißen. Am Dienstag hat der
rot-rote Senat auf seiner Sitzung das „Gesetz über die Stiftung Oper in
Berlin“ beschlossen. Die parlamentarische Verabschiedung im
Abgeordnetenhaus eingerechnet, ist – nach einem Jahr Reformarbeit – die
letzte Hürde für die Zusammenlegung der drei Opernhäuser unter einem
Stiftungsdach genommen. „Zum 1. Januar 2004 wird die Stiftung ‚Oper in
Berlin‘ ihre Tätigkeit aufnehmen“, sagte Kultursenator Thomas Flierl (PDS)
gestern nach der Kabinettsrunde. Gelacht hat niemand.
Kern des Gesetzes ist die Errichtung der Opernstiftung, in deren
Trägerschaft die Staatsoper, die Deutsche Oper und die Komische Oper
überführt werden. Dabei sollen die technischen und administrativen
Abteilungen zusammengeführt, die künstlerische Eigenständigkeit der Häuser
aber gewahrt bleiben, sagte Flierl. Als Stiftungsvorstand werde nun ein
„Generaldirektor“ gesucht, der „die Geschäfte der Stiftung nach außen
vertritt“, dem zugleich auch die wirtschaftlichen Bereiche der Häuser –
nicht aber ein Verkaufsrecht – mit unterstehen.
Nach Vorstellungen des Kultursentors könnte dies durch ein
„doppelstöckiges“ Modell aus übergeordneter Stiftung und mehreren
GmbH-Töchtern der Bühnen funktionieren. Die Stiftung würde dabei die
Aufgabe der Holding für die drei rechtlich selbstständigen künstlerischen
Betriebe übernehmen. Genau müsse dies aber im Stiftungsvertrag geregelt
werden. Ziel der Reform sei eine „staatsferne Organisationsstruktur“ und
kein „Opernkombinat“, sagte Flierl.
Klar definiert das Gesetz, dass neben der Staatsoper, der Deutschen Oper
sowie der Komischen Oper zwei weitere selbstständige Institutionen
gegründet werden: nämlich eine selbständige Ballettkompagnie und die
Bühnenservice GmbH.
Dem Ballett werde ebenfalls ein künstlerischer Leiter vorstehen. Wie schon
bei den Bühnen soll dort auch ein kaufmännischer Geschäftsführer für die
Wirtschaftlichkeit des Ensembles und bei der Technik sorgen, so Flierl.
220 Stellen werden im Zuge der Reform abgebaut. Die Stiftung startet mit
einem Etat von 113,6 Millionen, der bis zum Jahr 2009 auf 96 Millionen
gesenkt wird. Neben den Entlassungen werden aber auch neue Stellen
geschaffen. Außer dem Generaldirektor werden Intendanten für das Ballett
und die Deutsche Oper gesucht.
Die Opernreform, mit der die Opernlandschaft in der Stadt langfristig
gesichert werden soll, hat in erster Linie der Kultursenator mit dem Bund
auf den Weg gebracht, der 16,4 Millionen Euro Entlastung für den Kulturetat
beisteuerte. Zugleich haben die SPD-Senatoren in der Landesregierung,
Strieder und Sarrazin, nach anfänglicher Drohung, ein Haus zu schließen,
sich ebenfalls für das Reformpaket ausgesprochen. Dass schließlich
Anregungen der Opposition in das Konzept eingeflossen sind, wertete Flierl
gestern als notwendiges „Zugeständnis an den Erfolg“ einer solchen
Operation.
Nicht zufrieden dagegen zeigte sich Flierls Gegenspielerin, die grüne
Kulturexpertin Alice Ströver. Die Allmacht des Generaldirektors schließe
die „Fusionsidee“ nicht aus. Außerdem kranke das Gesetz daran, dass
keinerlei Aussage über die aufgelaufenen Defizite gemacht werde. Damit sei
der Stiftungstart belastet.
1 Oct 2003
## AUTOREN
ROLF LAUTENSCHLÄGER
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