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# taz.de -- Schlichter legen Empfehlung vor
> Im öffentlichen Dienst wird ab dem 22. April wieder verhandelt
In die Tarifverhandlungen für rund 2,5 Millionen Beschäftigte beim Bund und
bei den Kommunen kommt wieder Bewegung. Gut eine Woche nach Beginn der
Schlichtungsverhandlungen legte die von Arbeitgebern und Gewerkschaften
eingesetzte Kommission am Samstag eine Empfehlung vor. Sie sieht eine
steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000
Euro vor, die in mehreren Tranchen zwischen Juni 2023 und Februar 2024
ausgezahlt werden soll. Ab März 2024 soll dann der Lohn zunächst um einen
Sockelbetrag von 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden,
wobei die Gehaltserhöhung mindestens 340 Euro betragen soll. Die Laufzeit
des Tarifvertrags soll 24 Monate ab Januar 2023 betragen.
Ein Ende der Tarifauseinandersetzung ist damit aber erst mal noch nicht
erreicht, zumal der Beschluss nur mit „überwiegender Mehrheit“ gefasst
wurde, also nicht von allen Beteiligten mitgetragen wurde. Eine Einigung
ist nur in den Tarifverhandlungen möglich, die der Bund und die Vereinigung
Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) sowie Verdi und der Deutsche
Beamtenbund (dbb) am 22. April wiederaufnehmen wollen. Sowohl auf der
Arbeitgeber- als auch auf der Arbeitnehmerseite soll es derzeit noch einige
Bauchschmerzen geben.
Die beiden unparteiischen Schlichter, die die Schiedskommission geleitet
hatten, zeigten sich zufrieden. „Der Mix ist ein fairer
Interessenausgleich, für den natürlich auch viel Geld in die Hand genommen
werden muss“, sagte der frühere Bremer Finanzstaatsrat und
Verwaltungswissenschaftler Hans-Henning Lühr. Er „hoffe auf eine schnelle
und einvernehmliche Regelung des Tarifkonflikts auf dieser Basis“,
sekundierte der frühere sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU).
(rtr, taz)
17 Apr 2023
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