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# taz.de -- Kein Recht aufs tägliche Steak
> Deutscher Ethikrat: Tierschutz sollte besser eingehalten werden
Der Deutsche Ethikrat hat eine konsequentere Umsetzung des
Tierschutzgesetzes in deutschen Schlachtbetrieben gefordert. „Ich kenne
kein einziges Rechtsgebiet, in dem so heuchlerisch vorgegangen wird wie im
Tierschutzrecht“, sagte Steffen Augsberg von der Arbeitsgruppe Tierwohl im
Deutschen Ethikrat am Dienstag in Berlin. Nach seinen Angaben ist es eher
die Ausnahme, dass das, „was oben drinsteht, unten auch so ankommt“. Es
gehe dem Ethikrat nicht darum, das Schnitzel zu verteufeln oder die
Nutztierhaltung insgesamt zu verdammen, sagte die Ethikrats-Vorsitzende
Alena Buyx. Doch eklatante Tierwohlverletzungen seien keine Ausnahme,
sondern kämen in der Praxis noch viel zu oft vor. „Gute Ernährung mag ein
Menschenrecht sein. Täglich ein T-Bone-Steak ist es aber nicht.“
Als Beispiel für eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben nannte
Buyx das sogenannte Kükenschreddern. In Deutschland ist das Kükentöten in
der Legehennenzucht nur noch für eine Übergangszeit zulässig, wie das
Bundesverwaltungsgericht 2019 entschieden hatte. Die Praxis darf aber
vorerst weitergehen, bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur
Geschlechtsbestimmung schon im Ei zur Verfügung stehen. Solche langen
Übergangsphasen seien abzulehnen, sagte Buyx. Kritik übte der Ethikrat auch
am sogenannten Kastenstand, einem Metallrahmen, in dem die Sauen gehalten
werden. (dpa)
17 Jun 2020
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