# taz.de -- Kein Recht aufs tägliche Steak | |
> Deutscher Ethikrat: Tierschutz sollte besser eingehalten werden | |
Der Deutsche Ethikrat hat eine konsequentere Umsetzung des | |
Tierschutzgesetzes in deutschen Schlachtbetrieben gefordert. „Ich kenne | |
kein einziges Rechtsgebiet, in dem so heuchlerisch vorgegangen wird wie im | |
Tierschutzrecht“, sagte Steffen Augsberg von der Arbeitsgruppe Tierwohl im | |
Deutschen Ethikrat am Dienstag in Berlin. Nach seinen Angaben ist es eher | |
die Ausnahme, dass das, „was oben drinsteht, unten auch so ankommt“. Es | |
gehe dem Ethikrat nicht darum, das Schnitzel zu verteufeln oder die | |
Nutztierhaltung insgesamt zu verdammen, sagte die Ethikrats-Vorsitzende | |
Alena Buyx. Doch eklatante Tierwohlverletzungen seien keine Ausnahme, | |
sondern kämen in der Praxis noch viel zu oft vor. „Gute Ernährung mag ein | |
Menschenrecht sein. Täglich ein T-Bone-Steak ist es aber nicht.“ | |
Als Beispiel für eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben nannte | |
Buyx das sogenannte Kükenschreddern. In Deutschland ist das Kükentöten in | |
der Legehennenzucht nur noch für eine Übergangszeit zulässig, wie das | |
Bundesverwaltungsgericht 2019 entschieden hatte. Die Praxis darf aber | |
vorerst weitergehen, bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur | |
Geschlechtsbestimmung schon im Ei zur Verfügung stehen. Solche langen | |
Übergangsphasen seien abzulehnen, sagte Buyx. Kritik übte der Ethikrat auch | |
am sogenannten Kastenstand, einem Metallrahmen, in dem die Sauen gehalten | |
werden. (dpa) | |
17 Jun 2020 | |
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