# taz.de -- Das kommt: Ein Schlag und viele Folgen | |
Am Freitag wird das Verfahren fortgesetzt, mit dem Johannes M. die Stadt | |
Hamburg auf 230.000 Euro Schadensersatz verklagt. Der heute 45-Jährige war | |
2009 am Rande des Schanzenfestes so zusammengeschlagen worden, dass er | |
seitdem arbeitsunfähig ist. M. zufolge stammt der Schlag von einem Beamten | |
der Bundespolizeieinheit Blumberg. Nach eigenen Angaben war M. zum | |
damaligen Zeitpunkt gerade im Gespräch mit Freunden, als die Polizei | |
begann, das Schanzenfest aufzulösen. M. wich zusammen mit seinen Freunden | |
in die Eifflerstraße aus, wo es zu dem Vorfall kam. | |
Dass es am Freitag zu einem Urteil kommen wird, ist unwahrscheinlich. M.s | |
Anwalt Dieter Magsam erwartet eine Entscheidung darüber, wie der Prozess | |
fortgesetzt wird. Die Vertreter der Stadt Hamburg, die als Leiterin des | |
Einsatzes beklagt ist, haben beantragt, die Beamten der Potsdamer Einheit | |
Blumberg einzeln zu befragen, ob sie den Schlag ausgeführt haben. Ein | |
Antrag, den Magsam für begrenzt hilfreich hält. Denn der Anwalt kann sich | |
an kein Verfahren erinnern, in dem ein Polizist einen anderen belastet hat. | |
Der Verlauf des strafrechtlichen Verfahrens war nicht dazu angetan, das | |
Vertrauen in die staatliche Aufklärung zu stärken. Obwohl Johannes M. | |
bereits kurz nach dem Vorfall Anzeige erstattete, dauerte es sieben Monate, | |
bis die sogenannten Tonfa-Schlagstöcke der Beamten auf DNA-Spuren | |
untersucht wurden – zu diesem Zeitpunkt waren keine mehr festzustellen. | |
Ebenso unauffindbar waren Videosequenzen vom Zeitpunkt, als M. zu Schaden | |
kam – Bildmaterial der Ereignisse unmittelbar davor gab es jedoch. | |
Johannes M. selbst erinnert „sich an eine schwarze Wand, die auf mich | |
zukam“. Dunkle Uniformen, die ihn spontan an „Darth Vader“ erinnerten. Da… | |
habe er einen Schlag gespürt und alles sei schwarz geworden. Ein Gutachten | |
des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin ergab, dass die Form der Wunde an | |
M.s Kopf „sehr gut in Deckung gebracht werden“ könne mit der Form eines | |
Tonfa-Schlagstockes. | |
Doch die Hamburger Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Die | |
Begründung: Sie hätten „nicht zur Identifizierung einer konkreten Person | |
geführt“. Die Schlagstöcke seien im Internet von jedermann zu erwerben. | |
Wenn aber ein solcher Jedermann M. niedergeschlagen hat, fragt sein Anwalt, | |
warum habe dies eine Beweissicherungseinheit in unmittelbarer Nähe nicht | |
wahrgenommen? Noch hat er keine Antwort darauf erhalten. Friederike Gräff | |
23 Feb 2019 | |
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