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# taz.de -- Das kommt: Ein Schlag und viele Folgen
Am Freitag wird das Verfahren fortgesetzt, mit dem Johannes M. die Stadt
Hamburg auf 230.000 Euro Schadensersatz verklagt. Der heute 45-Jährige war
2009 am Rande des Schanzenfestes so zusammengeschlagen worden, dass er
seitdem arbeitsunfähig ist. M. zufolge stammt der Schlag von einem Beamten
der Bundespolizeieinheit Blumberg. Nach eigenen Angaben war M. zum
damaligen Zeitpunkt gerade im Gespräch mit Freunden, als die Polizei
begann, das Schanzenfest aufzulösen. M. wich zusammen mit seinen Freunden
in die Eifflerstraße aus, wo es zu dem Vorfall kam.
Dass es am Freitag zu einem Urteil kommen wird, ist unwahrscheinlich. M.s
Anwalt Dieter Magsam erwartet eine Entscheidung darüber, wie der Prozess
fortgesetzt wird. Die Vertreter der Stadt Hamburg, die als Leiterin des
Einsatzes beklagt ist, haben beantragt, die Beamten der Potsdamer Einheit
Blumberg einzeln zu befragen, ob sie den Schlag ausgeführt haben. Ein
Antrag, den Magsam für begrenzt hilfreich hält. Denn der Anwalt kann sich
an kein Verfahren erinnern, in dem ein Polizist einen anderen belastet hat.
Der Verlauf des strafrechtlichen Verfahrens war nicht dazu angetan, das
Vertrauen in die staatliche Aufklärung zu stärken. Obwohl Johannes M.
bereits kurz nach dem Vorfall Anzeige erstattete, dauerte es sieben Monate,
bis die sogenannten Tonfa-Schlagstöcke der Beamten auf DNA-Spuren
untersucht wurden – zu diesem Zeitpunkt waren keine mehr festzustellen.
Ebenso unauffindbar waren Videosequenzen vom Zeitpunkt, als M. zu Schaden
kam – Bildmaterial der Ereignisse unmittelbar davor gab es jedoch.
Johannes M. selbst erinnert „sich an eine schwarze Wand, die auf mich
zukam“. Dunkle Uniformen, die ihn spontan an „Darth Vader“ erinnerten. Da…
habe er einen Schlag gespürt und alles sei schwarz geworden. Ein Gutachten
des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin ergab, dass die Form der Wunde an
M.s Kopf „sehr gut in Deckung gebracht werden“ könne mit der Form eines
Tonfa-Schlagstockes.
Doch die Hamburger Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Die
Begründung: Sie hätten „nicht zur Identifizierung einer konkreten Person
geführt“. Die Schlagstöcke seien im Internet von jedermann zu erwerben.
Wenn aber ein solcher Jedermann M. niedergeschlagen hat, fragt sein Anwalt,
warum habe dies eine Beweissicherungseinheit in unmittelbarer Nähe nicht
wahrgenommen? Noch hat er keine Antwort darauf erhalten. Friederike Gräff
23 Feb 2019
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