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# taz.de -- Jobwunder seit dem Mindestlohn
> Die Einführung des bundesweiten Mindestlohns hat sich positiv auf Bremen
> ausgewirkt: Die Zahl der Minijobs ist um knapp zehn Prozent gesunken –
> fast drei Prozentpunkte mehr als im Bundesdurchschnitt
Von Simone Schnase
Anlässlich der Erhöhung des bundesweiten gesetzlichen Mindestlohns auf 9,19
Euro ab dem 1. Januar hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB)
Bremen-Elbe-Weser jetzt die Beschäftigten- und Lohnentwicklung in Bremen
seit Einführung des Mindestlohnes ausgewertet.
Die zu Grunde liegenden Zahlen des Statistischen Bundesamtes und der
Bundesagentur für Arbeit belegen laut DGB erfreuliche Effekte: Sowohl
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen als auch die Löhne haben sich
danach im Land Bremen seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang
2015 positiv entwickelt.
Bis Ende September 2018 betrug der Zuwachs bei der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Bremen und Bremerhaven 7,9
Prozent. Die zum Mindestlohn Beschäftigten, zumeist Un- und Angelernte,
profitierten seit dessen Einführung mit einem Lohnzuwachs von 14,5 Prozent.
Sehr stark zurückgegangen sind im Land Bremen die sogenannten „Minijobs“,
also Tätigkeiten auf 450-Euro-Basis: Seit Einführung des Mindestlohns gibt
es davon 9,8 Prozent weniger; im Bundesdurchschnitt lag der Rückgang nur
bei 7,1 Prozent. „Der gesetzliche Mindestlohn hat für viele Beschäftigte
mehr Lohn gebracht“, sagt die DGB-Vorsitzende Annette Düring. „Entgegen den
Unkenrufen von Arbeitgeber*innen und Wirtschaftsforscher*innen ist die
Beschäftigung nicht gesunken. Im Gegenteil – die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist heute auf einem
Höchststand.“ Der Mindestlohn habe den privaten Konsum angekurbelt und so
zum aktuellen Aufschwung am Arbeitsmarkt beigetragen.
Dennoch sieht Düring Verbesserungsbedarf: „Der Staat muss seine
Verantwortung als größter Auftraggeber ernst nehmen und endlich dafür
sorgen, dass er seine Aufträge ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen
vergibt.“ Die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit benötige außerdem
mehr Personal und müsse verstärkt Stichproben machen können. Überdies sei
der gesetzliche Mindestlohn für viele Beschäftigte noch immer nicht
existenzsichernd. „Er muss mittelfristig steigen und armutsfest sein.“
Nach Angaben der Bundesregierung ist derzeit ein Stundenlohn von 12,63 Euro
notwendig, um bei einer Vollzeitbeschäftigung nach 45 Arbeitsjahren im
Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein.
20 Dec 2018
## AUTOREN
Simone Schnase
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