# taz.de -- Soundbunker stillgelegt | |
> Musiker*innen dürfen nicht mehr im Bunker in der Otzenstraße proben, weil | |
> der Eigentümer die Schallschutzauflagen nicht umsetzt. Eine Lösung ist | |
> nicht in Sicht | |
Bild: Hier darf nicht mehr musiziert werden: Der Bunker in der Otzenstraße | |
Von Marthe Ruddat | |
Monatelang war unklar, wie es mit dem Musikbunker in der Otzenstraße in St. | |
Pauli weitergeht. Nun hat das Hamburger Verwaltungsgericht entschieden, | |
dass die Proberäume nicht mehr genutzt werden dürfen, bis die Auflagen zum | |
Lärmschutz umgesetzt sind. Schätzungsweise 150 Bands und Musiker*innen | |
haben deshalb keine Übungsräume mehr. | |
Das Nutzungsverbot gilt schon seit August. Der Eigentümer reichte aber beim | |
zuständigen Verwaltungsamt eine einstweilige Verfügung dagegen ein und bis | |
zur Entscheidung durften die Musiker*innen die Räume mit einer kurzen | |
Unterbrechung nutzen. Weil die Verfügung nun vom Gericht abgelehnt wurde, | |
herrscht seit vergangener Woche Stille im Soundbunker. | |
Aus Sicht der Behörde muss in dem Bunker eine neue Lüftungsanlage eingebaut | |
werden, um den Schallschutz und die ausreichende Belüftung der Räume zu | |
gewährleisten. In dem Bescheid zur Nutzungsuntersagung heißt es unter | |
anderem, dass sich Lärmbeschwerden durch Nachbar*innen gehäuft hätten. Auch | |
in den vergangenen Wochen bekamen die Musiker*innen nach Angaben der | |
Bunkerverwaltung wegen Lärmbeschwerden immer wieder Besuch von der Polizei. | |
Das Problem ist allerdings nicht neu. Die Auflagen zur Verbesserung des | |
Schallschutzes bestehen bereits seit zehn Jahren, wie eine Sprecherin des | |
zuständigen Bezirksamts Mitte sagt. Auch damals habe es bereits | |
Lärmbeschwerden von Anwohner*innen gegeben. Schon der alte Eigentümer | |
klagte erfolglos gegen die Nutzungsbedingungen. | |
Der neue Eigentümer will beim Kauf Anfang diesen Jahres nichts von den | |
Auflagen gewusst haben. Zwar sei bekannt gewesen, dass es ein Verfahren | |
beim Verwaltungsgericht gebe. „Es war jedoch nicht bekannt, welche | |
Entscheidungen bereits getroffen wurden und in welchem Umfang bereits | |
Auflagen gelten“, sagt Thomas Lahr, Geschäftsführer der Firma Curata, die | |
das Gebäude im Auftrag des Eigentümers verwaltet. Warum sich der Käufer der | |
Immobilie so schlecht informierte, bleibt offen. | |
Laut Lahr unternimmt der Eigentümer alles, um den Soundbunker zu erhalten. | |
Erste Angebote für die Erneuerung der Lüftungsanlage seien bereits | |
eingeholt. | |
Die Kosten seien jedoch weit höher als angenommen und stünden „in keinem | |
Verhältnis zur Nutzung des Bunkers“, wie es in dem Schreiben an die | |
Mieter*innen heißt. Einen genauen Betrag wollte Lahr gegenüber der taz | |
nicht nennen. „Der Eigentümer prüft nun mögliche rechtliche Schritte in | |
alle Richtungen, auch gegen den Voreigentümer.“ | |
Die betroffenen Musiker*innen wollen den Otzenbunker nicht einfach | |
aufgeben und haben sich an die Kulturbehörde gewandt. Diese will den | |
Sachverhalt klären und zeitnah alle Beteiligten an einen Tisch bringen, | |
sagt ein Behördensprecher. Dass es eine Lösung geben werde, könne er jedoch | |
nicht garantieren. | |
Einfach auf andere Proberäume ausweichen können die Musiker*innen nicht. | |
„Proberäume sind in Hamburg sehr knapp“, sagt Katrin Lohmann. Ihre Familie | |
hat seit den achtziger Jahren Bunker gekauft und vermietet die Räume an | |
Musiker*innen. Mittlerweile besitzt sie sechs Bunker, doch die Wartezeit | |
für einen Proberaum betrage bis zu einem Jahr. | |
Immerhin müssten Bands, die dort einen Raum ergattern, keinen Rauswurf | |
fürchten. „Alle Auflagen wurden von uns umgesetzt“, sagt Lohmann. Für die | |
dazu notwendigen Sanierungen seien keine finanziellen Zuwendungen von der | |
Stadt geflossen. | |
4 Dec 2018 | |
## AUTOREN | |
Marthe Ruddat | |
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