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# taz.de -- Soundbunker stillgelegt
> Musiker*innen dürfen nicht mehr im Bunker in der Otzenstraße proben, weil
> der Eigentümer die Schallschutzauflagen nicht umsetzt. Eine Lösung ist
> nicht in Sicht
Bild: Hier darf nicht mehr musiziert werden: Der Bunker in der Otzenstraße
Von Marthe Ruddat
Monatelang war unklar, wie es mit dem Musikbunker in der Otzenstraße in St.
Pauli weitergeht. Nun hat das Hamburger Verwaltungsgericht entschieden,
dass die Proberäume nicht mehr genutzt werden dürfen, bis die Auflagen zum
Lärmschutz umgesetzt sind. Schätzungsweise 150 Bands und Musiker*innen
haben deshalb keine Übungsräume mehr.
Das Nutzungsverbot gilt schon seit August. Der Eigentümer reichte aber beim
zuständigen Verwaltungsamt eine einstweilige Verfügung dagegen ein und bis
zur Entscheidung durften die Musiker*innen die Räume mit einer kurzen
Unterbrechung nutzen. Weil die Verfügung nun vom Gericht abgelehnt wurde,
herrscht seit vergangener Woche Stille im Soundbunker.
Aus Sicht der Behörde muss in dem Bunker eine neue Lüftungsanlage eingebaut
werden, um den Schallschutz und die ausreichende Belüftung der Räume zu
gewährleisten. In dem Bescheid zur Nutzungsuntersagung heißt es unter
anderem, dass sich Lärmbeschwerden durch Nachbar*innen gehäuft hätten. Auch
in den vergangenen Wochen bekamen die Musiker*innen nach Angaben der
Bunkerverwaltung wegen Lärmbeschwerden immer wieder Besuch von der Polizei.
Das Problem ist allerdings nicht neu. Die Auflagen zur Verbesserung des
Schallschutzes bestehen bereits seit zehn Jahren, wie eine Sprecherin des
zuständigen Bezirksamts Mitte sagt. Auch damals habe es bereits
Lärmbeschwerden von Anwohner*innen gegeben. Schon der alte Eigentümer
klagte erfolglos gegen die Nutzungsbedingungen.
Der neue Eigentümer will beim Kauf Anfang diesen Jahres nichts von den
Auflagen gewusst haben. Zwar sei bekannt gewesen, dass es ein Verfahren
beim Verwaltungsgericht gebe. „Es war jedoch nicht bekannt, welche
Entscheidungen bereits getroffen wurden und in welchem Umfang bereits
Auflagen gelten“, sagt Thomas Lahr, Geschäftsführer der Firma Curata, die
das Gebäude im Auftrag des Eigentümers verwaltet. Warum sich der Käufer der
Immobilie so schlecht informierte, bleibt offen.
Laut Lahr unternimmt der Eigentümer alles, um den Soundbunker zu erhalten.
Erste Angebote für die Erneuerung der Lüftungsanlage seien bereits
eingeholt.
Die Kosten seien jedoch weit höher als angenommen und stünden „in keinem
Verhältnis zur Nutzung des Bunkers“, wie es in dem Schreiben an die
Mieter*innen heißt. Einen genauen Betrag wollte Lahr gegenüber der taz
nicht nennen. „Der Eigentümer prüft nun mögliche rechtliche Schritte in
alle Richtungen, auch gegen den Voreigentümer.“
Die betroffenen Musiker*innen wollen den Otzenbunker nicht einfach
aufgeben und haben sich an die Kulturbehörde gewandt. Diese will den
Sachverhalt klären und zeitnah alle Beteiligten an einen Tisch bringen,
sagt ein Behördensprecher. Dass es eine Lösung geben werde, könne er jedoch
nicht garantieren.
Einfach auf andere Proberäume ausweichen können die Musiker*innen nicht.
„Proberäume sind in Hamburg sehr knapp“, sagt Katrin Lohmann. Ihre Familie
hat seit den achtziger Jahren Bunker gekauft und vermietet die Räume an
Musiker*innen. Mittlerweile besitzt sie sechs Bunker, doch die Wartezeit
für einen Proberaum betrage bis zu einem Jahr.
Immerhin müssten Bands, die dort einen Raum ergattern, keinen Rauswurf
fürchten. „Alle Auflagen wurden von uns umgesetzt“, sagt Lohmann. Für die
dazu notwendigen Sanierungen seien keine finanziellen Zuwendungen von der
Stadt geflossen.
4 Dec 2018
## AUTOREN
Marthe Ruddat
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