# taz.de -- Portal verklagt Ryanair | |
> Der Pilotenstreik der vergangenen Woche sei die „logische Konsequenz“ aus | |
> der Personalpolitik des Billigfliegers, argumentiert eine | |
> Fluggastrechte-Firma | |
Das deutsche Fluggastrechte-Portal Flightright hat wegen der Streiks in der | |
vergangenen Woche Klage gegen den irischen Billigflieger Ryanair | |
eingereicht. „Wir kämpfen dafür, dass Fluggäste zu ihrem Recht kommen“, | |
sagte Flightright-Rechtsexperte Oskar de Felice dem Handelsblatt vom | |
Mittwoch. Der Streik sei „die logische Konsequenz von Ryanairs fragwürdiger | |
Personalpolitik“. | |
Ryanair habe durch „jahrelanges Lohndumping und Salamitaktik bei Gesprächen | |
mit den Gewerkschaften einen solchen Streik heraufbeschworen“, sagte de | |
Felice weiter. Deshalb bestünden „keine Zweifel“, dass Ryanair verpflichtet | |
sei, seinen Kunden Entschädigungen für den Flugausfall zu zahlen. | |
Ryanair hatte hingegen argumentiert, seine Passagiere nicht für | |
Flugausfälle und -verspätungen infolge des aktuellen Streiks zu | |
entschädigen. Alle betroffenen Kunden seien rechtzeitig umgebucht worden | |
oder hätten den Preis des Flugtickets zurückerhalten. Darüber hinaus werde | |
man aber wegen der „außergewöhnlichen Umstände“ keine Entschädigungen | |
zahlen. | |
Ryanair sieht sich seit Längerem Vorwürfen ausgesetzt, seine Mitarbeiter | |
deutlich schlechter zu bezahlen als andere Fluggesellschaften – auch aus | |
dem Billigsegment. Das Unternehmen bestreitet dies. Erst im vergangenen | |
Jahr hatte sich Ryanair nach langem Druck grundsätzlich bereit erklärt, | |
Gewerkschaften anzuerkennen. | |
Am Mittwoch wollte die Gewerkschaft Verdi in der irischen Hauptstadt Dublin | |
Tarifverhandlungen für die rund tausend Kabinenbeschäftigten der | |
Fluggesellschaft in Deutschland beginnen. Die Dienstleistungsgewerkschaft | |
fordert für das Personal mehr Geld und eine bessere Absicherung. Ryanair | |
müsse die hiesigen Sozialstandards anerkennen. | |
Die Klage von Flightright wurde dem Zeitungsbericht zufolge am Dienstag vor | |
dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Laut einer EU-Verordnung | |
haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung bei Annullierungen oder | |
Verspätungen von Flügen – aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Ums… | |
daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber ebenso wie | |
widriges Wetter als einen solchen Umstand. Verbraucherschützer haben an | |
dieser Sichtweise allerdings rechtliche Zweifel. (afp) | |
16 Aug 2018 | |
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