Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Portal verklagt Ryanair
> Der Pilotenstreik der vergangenen Woche sei die „logische Konsequenz“ aus
> der Personalpolitik des Billigfliegers, argumentiert eine
> Fluggastrechte-Firma
Das deutsche Fluggastrechte-Portal Flightright hat wegen der Streiks in der
vergangenen Woche Klage gegen den irischen Billigflieger Ryanair
eingereicht. „Wir kämpfen dafür, dass Fluggäste zu ihrem Recht kommen“,
sagte Flightright-Rechtsexperte Oskar de Felice dem Handelsblatt vom
Mittwoch. Der Streik sei „die logische Konsequenz von Ryanairs fragwürdiger
Personalpolitik“.
Ryanair habe durch „jahrelanges Lohndumping und Salamitaktik bei Gesprächen
mit den Gewerkschaften einen solchen Streik heraufbeschworen“, sagte de
Felice weiter. Deshalb bestünden „keine Zweifel“, dass Ryanair verpflichtet
sei, seinen Kunden Entschädigungen für den Flugausfall zu zahlen.
Ryanair hatte hingegen argumentiert, seine Passagiere nicht für
Flugausfälle und -verspätungen infolge des aktuellen Streiks zu
entschädigen. Alle betroffenen Kunden seien rechtzeitig umgebucht worden
oder hätten den Preis des Flugtickets zurückerhalten. Darüber hinaus werde
man aber wegen der „außergewöhnlichen Umstände“ keine Entschädigungen
zahlen.
Ryanair sieht sich seit Längerem Vorwürfen ausgesetzt, seine Mitarbeiter
deutlich schlechter zu bezahlen als andere Fluggesellschaften – auch aus
dem Billigsegment. Das Unternehmen bestreitet dies. Erst im vergangenen
Jahr hatte sich Ryanair nach langem Druck grundsätzlich bereit erklärt,
Gewerkschaften anzuerkennen.
Am Mittwoch wollte die Gewerkschaft Verdi in der irischen Hauptstadt Dublin
Tarifverhandlungen für die rund tausend Kabinenbeschäftigten der
Fluggesellschaft in Deutschland beginnen. Die Dienstleistungsgewerkschaft
fordert für das Personal mehr Geld und eine bessere Absicherung. Ryanair
müsse die hiesigen Sozialstandards anerkennen.
Die Klage von Flightright wurde dem Zeitungsbericht zufolge am Dienstag vor
dem Landgericht Frankfurt am Main eingereicht. Laut einer EU-Verordnung
haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung bei Annullierungen oder
Verspätungen von Flügen – aber nur, wenn kein „außergewöhnlicher“ Ums…
daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber ebenso wie
widriges Wetter als einen solchen Umstand. Verbraucherschützer haben an
dieser Sichtweise allerdings rechtliche Zweifel. (afp)
16 Aug 2018
## ARTIKEL ZUM THEMA
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.