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# taz.de -- Ob mit oder ohne Hells Angels
> Der Beirat Walle hätte nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit über
> Hells Angels diskutieren dürfen
Von Jean-Philipp Baeck
Recht gegeben hat das Verwaltungsgericht dem Waller Beiratsmitglied der
AfD, Gerald Höns. Der hatte gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit von
einer Beiratssitzung im Oktober 2016 geklagt. An jenem Tag informierten
Vertreter von Innenbehörde und Polizei das Stadtteil-Parlament über die
Hells Angels, die sich in einem Parzellengebiet einzurichten drohten.
Beantragt wurde jene Sondersitzung von der SPD, die damit gutzumachen
versuchte, was auf der vorausgegangenen Beiratssitzung schief gelaufen war:
Da hatten die Politiker – beeindruckt von einem Auftritt des
Hells-Angels-Bosses Michael Wellering – einen Beschluss gegen die
Rockerbande abgemildert.
Laut Beiratssprecher Golinski (SPD) hatte die Polizeiführung bei der
folgenden Sondersitzung darum gebeten, die Öffentlichkeit auszuschließen,
weil auch Vertrauliches besprochen werden sollten.
AfD-Mann Höns, der selbst Verbindungen zu den Hells Angels hat, sah sich
als Beirat ohne Öffentlichkeit in seiner Meinungsäußerung beschränkt.
Zurecht, meint das Gericht: Der Beirat hätte in eigener nichtöffentlicher
Sitzung über eine Vertraulichkeit entscheiden und diese genauer prüfen
müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
24 May 2018
## AUTOREN
Jean-Philipp Baeck
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