# taz.de -- Ob mit oder ohne Hells Angels | |
> Der Beirat Walle hätte nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit über | |
> Hells Angels diskutieren dürfen | |
Von Jean-Philipp Baeck | |
Recht gegeben hat das Verwaltungsgericht dem Waller Beiratsmitglied der | |
AfD, Gerald Höns. Der hatte gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit von | |
einer Beiratssitzung im Oktober 2016 geklagt. An jenem Tag informierten | |
Vertreter von Innenbehörde und Polizei das Stadtteil-Parlament über die | |
Hells Angels, die sich in einem Parzellengebiet einzurichten drohten. | |
Beantragt wurde jene Sondersitzung von der SPD, die damit gutzumachen | |
versuchte, was auf der vorausgegangenen Beiratssitzung schief gelaufen war: | |
Da hatten die Politiker – beeindruckt von einem Auftritt des | |
Hells-Angels-Bosses Michael Wellering – einen Beschluss gegen die | |
Rockerbande abgemildert. | |
Laut Beiratssprecher Golinski (SPD) hatte die Polizeiführung bei der | |
folgenden Sondersitzung darum gebeten, die Öffentlichkeit auszuschließen, | |
weil auch Vertrauliches besprochen werden sollten. | |
AfD-Mann Höns, der selbst Verbindungen zu den Hells Angels hat, sah sich | |
als Beirat ohne Öffentlichkeit in seiner Meinungsäußerung beschränkt. | |
Zurecht, meint das Gericht: Der Beirat hätte in eigener nichtöffentlicher | |
Sitzung über eine Vertraulichkeit entscheiden und diese genauer prüfen | |
müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. | |
24 May 2018 | |
## AUTOREN | |
Jean-Philipp Baeck | |
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