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# taz.de -- Noch im Gericht gehetzt
> Aufstachelung zum Rassenhaß: Bewährungsstrafe und Geldbuße für den
> „Deutschen Konservativen“Werner Siegerist  ■ Von Hertha Zorn
Der Rechtsnationalist Werner-Joachim Siegerist ist gestern vom Hamburger
Landgericht in zweiter Instanz wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zum
Rassenhaß und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun
Monaten verurteilt wurden. Der Vorsitzende des Vereins „Die Deutschen
Konservativen“muß außerdem eine Geldbuße von 24.000 Mark zahlen. Der
mitangeklagte Geschäftsführer des Vereins wurde freigesprochen.
Siegerist, der auch Vorsitzender einer lettischen Partei ist, hatte vor
Gericht die Verantwortung für zwei Hetzschriften der „Deutschen
Konservativen“aus dem Jahre 1992 übernommen. In einer Auflage von jeweils
17.000 Stück hatte der heute 50jährige einen Spendenaufruf für eine
Anzeigenkampagne gegen das deutsche Asylrecht verschickt. Darin hatte er
„Zigeuner“als „übles und durchweg kriminelles Pack“beschimpft. „Zige…
produzieren Kinder wie die Karnickel“hatte es außerdem in dem Pamphlet
geheißen, dem ein Überweisungsvordruck mit dem Stichwort
„Zigeunerterror“beigefügt war. Siegerist war dafür in der ersten Instanz …
April 1994 zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Die Adressaten des Rundschreibens bedankten sich mit Spenden von insgesamt
85.000 Mark, die jetzt vom Gericht eingezogen wurden. Tatsächlich war
damals nur eine einzige Anzeige – Überschrift „Kriminelle Zigeuner“– im
„Ostpreußenblatt“erschienen. Die Restsumme soll vor allem für Gehälter d…
Vorsitzenden, des Geschäftsführers und eines weiteren Vorstandsmitgliedes
draufgegangen sein.
Siegerist, der in der zweiten Instanz die Formulierungen, nicht aber die
Sachaussagen der Texte zurückgenommen hatte, versuchte, selbst den Prozeß
finanziell auszuschlachten und die „Deutschen Konservativen“erneut als
Geldmaschine zu nutzen. „Bitte lassen Sie die Deutschen Konservativen nicht
im Stich“, bat er in einem Brief gleichgesinnte Spender um einen Obulus.
Immerhin hatte er für sich und seinen Mitangeklagten sieben Anwälte
angeheuert, die einen Freispruch durchsetzen sollten. Ihre Zeugen mühten
sich vor Gericht nach Kräften, die Roma und Cinti weiter zu diskriminieren,
indem sie von rumänischen Frauen berichteten, die ihre Kinder zum Kauf
anböten.
Doch das Kalkül ging nicht auf. „Wut oder Haß vermag das nicht auszulösen�…
sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Vielmehr stelle
sich die Frage, wie die Rumäninnen mit der Not lebten. „Was mag in ihnen
vorgehen?“
22 Nov 1997
## AUTOREN
Hertha Zorn
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