# taz.de -- Gericht: Hartz-IV-Strafen verfassungswidrig | |
> JOBCENTER Kürzungen gefährden das Existenzminimum, sagt das Sozialgericht | |
> Gotha. Grüne stimmen zu | |
BERLIN taz | Die Grünen begrüßen den Beschluss des Sozialgerichts Gotha, | |
Sanktionen der Jobcenter gegen Hartz-IV-Empfänger für verfassungswidrig zu | |
erklären. Die Sanktionen müssten „ausgesetzt“ werden, bis das | |
Bundesverfassungsgericht über deren Rechtmäßigkeit entscheide, erklärte | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn, sozialpolitischer Sprecher der grünen | |
Bundestagsfraktion. | |
Auch die Linkspartei und der Paritätische Wohlfahrtsverband lobten die | |
Entscheidung des Sozialgerichts. Die 15. Kammer des Sozialgerichts war am | |
Dienstag zu dem Schluss gekommen, dass die Sanktionsregelungen im | |
Sozialgesetzbuch II gegen das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf | |
ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen. Geklagt hatte ein | |
Hartz-IV-Empfänger, dem das Jobcenter Erfurt erst 30 Prozent des | |
Regelsatzes – also 117,30 Euro – kürzte, weil er ein Arbeitsangebot | |
abgelehnt hatte. Als der Mann dann auch noch die Erprobung eines | |
Beschäftigungsverhältnisses bei einem Arbeitgeber ablehnte, minderte das | |
Jobcenter den Regelsatz noch einmal um 30 Prozent, insgesamt also um 234,60 | |
Euro im Monat. Dagegen reichte der Arbeitslose beim Sozialgericht eine | |
Anfechtungsklage ein. Das Sozialgericht legte nach seinem Beschluss das | |
Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. | |
Erfahrungsgemäß haben allerdings Vorlagen von Gerichten keine großen | |
Chancen auf Erfolg in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat nach | |
eigenen Angaben aktuell einige Verfahren zu entscheiden, in denen es um | |
Leistungskürzungen geht. | |
Nach den geltenden Gesetzen kann das Jobcenter die Leistungen um 10 Prozent | |
kürzen, wenn etwa ein Termin beim Jobcenter versäumt wurde. Bei Ablehnung | |
eines Arbeitsangebots wird um 30 Prozent gekürzt, bei erneuter Ablehnung | |
innerhalb eines Jahres kommen jeweils wieder 30 Prozent Minderung hinzu, | |
erklärte eine Sprecherin der Bundesarbeitsagentur. Bei Hartz-IV-Empfängern, | |
die jünger sind als 25 Jahre, genügt schon ein zweimaliger Regelvorstoß, | |
und die gesamte Leistung kann wegfallen. Besonders diese Praxis für junge | |
Empfänger soll geändert werden, ein Gesetzentwurf dazu steht noch aus. Im | |
Jahr 2014 wurden nur in 118.600 Fällen Sanktionen wegen Verweigerung einer | |
Arbeit oder Maßnahme verhängt, die Zahl ist rückläufig. | |
BARBARA DRIBBUSCH | |
30 May 2015 | |
## AUTOREN | |
BARBARA DRIBBUSCH | |
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