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# taz.de -- Windpark gegen Bürgerwillen: Windige Tricks
> Die Gemeinde Nübbel entschied in einem Bürgerentscheid, keine Flächen für
> Windkraft auszuweisen. Doch die Anlagenplaner beantragen den Bau
> trotzdem.
Bild: Unerwünscht in Nübbel: ein Windpark.
HAMBURG taz | Sie haben ihre Mitbürger nicht nur mit Öko-Argumenten
umgarnt, damit diese Windkraftanlagen im Gemeindegebiet möglich machen:
100.000 Euro Zuschüsse an Vereine und Verbände im Ort sollte es unter
anderem geben. Doch das Dorf war gespalten, am Ende gewannen die
Windpark-Gegner. Mit einem Bürgerentscheid nahmen die Wähler im
schleswig-holsteinischen Nübbel im März 2010 die Ausweisung von
Eignungsflächen für Windkraftanlagen zurück. Die ist erforderlich, damit
Windräder errichtet werden dürfen. Ergebnis: Der Ort Nübbel samt Umland
bleibt windkraftfrei und das für mindestens zwei Jahre, so lange ist der
Wählerwille bindend.
Doch klar ist die Lage nicht für die Genossenschaft Energiepark Nübbel
(EPN), die den Windpark 1,5 Kilometer vor dem Ort erbauen wollte. Vorstand
Holger Ohm sagt der taz: "Wir wollten das Projekt nicht sofort fallen
lassen." Die Genossenschaft begab sich auf die Suche nach einem Weg, wie
man den Park trotzdem umsetzen könnte und beantragte Anfang des Jahres die
Baugenehmigung beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume (LLUR). Damit wurde ein übliches Genehmigungsverfahren in Gang
gesetzt.
Dabei entstehen Kuriositäten, weil auch die Gemeinde daran beteiligt wird -
völlig unabhängig vom Ausgang des Bürgerentscheids zu den Eignungsflächen.
Die Gemeindevertretung wurde gefragt, ob sie mit der Errichtung des
Windparks einverstanden ist, ihr "Einvernehmen" gibt. Das erteilt sie in
der letzten Woche und sorgt damit für große Aufregung.
Denn: Die Verwaltung des Kreises Rendsburg Eckernförde und auch die
zuständige Amtsverwaltung Fockbek halten das Einvernehmen zum
Windparkprojekt der Gemeinde für rechtswidrig. Der Gemeinderat dürfe sein
Einvernehmen nicht geben, weil die planungsrechtlichen Voraussetzungen
nicht vorliegen: Die ausgewiesenen Flächen fehlen - weil die Bürger es so
wollten. Der leitende Verwaltungsbeamte des Amtes, Pierre Gilgenast, hat
den Bürgermeister von Nübbel nun aufgefordert, die Entscheidung des
Gemeindeparlaments zu überprüfen. Reagiert er nicht, übernimmt die
Kommunalaufsicht des Kreises.
Was Bürgermeister Rudolf Ehlers tun wird, ist noch nicht entschieden. Er
wundere sich, sagte er der taz, dass seinem Gemeinderat etwas zur
Abstimmung gestellt werde, wenn der gar keine Wahl habe.
Es werde jeder Antrag geprüft, sagt Johannes Grützner vom
Landesumweltministerium, dem das LLUR unterstellt ist. Das gilt auch bei
ungewöhnlichen Rechtsauffassungen: Er erzählt, dass im Anhang des Antrags
ein Rechtsgutachten beiliegt. Tenor: Man bräuchte keine Eignungsflächen für
die Genehmigung. Für diese Fragen ist in Schleswig-Holstein das
Innenministerium zuständig. Der Sprecher sagt: "Windanlagen dürfen nur in
Eignungsgebieten stehen."
14 Jun 2011
## AUTOREN
Daniel Kummetz
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