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# taz.de -- Sonderauftrag Böttcherstraße
> Profitable Verstrickung: Bremer Werkschau diente Hitlers Führermuseum auf
> verschlungenen Pfaden als Zulieferer
Bremen taz ■ Eine Verbindung zwischen Bremen und dem vorwiegend mit
Raubkunst bestückten Führermuseum Adolf Hitlers in Linz hat der Direktor
der Kunstsammlungen Böttcherstraße aufgedeckt. Rainer Stamms Angaben
zufolge betrieb der Bremer Jurist Johannes Jantzen über ein komplexes
System von Tochtergesellschaften und Unterabteilungen von 1943 – dem
Todesjahr von Böttcherstraßen-Gründer Ludwig Roselius – bis mindestens
Januar 1945 regen Kunsthandel mit dem geplanten Großprojekt. Dabei handelte
er im Auftrag der „Bremer Werkschau“.
Aus dieser, so erläutert der Kunsthistoriker in einem Beitrag für die
Frankfurter Allgemeine Zeitung „war eine Kunsthandelsabteilung
hervorgegangen, die zunächst für das „Roselius Haus“ in der Böttcherstra…
Kunstwerke ankaufte, zunehmend jedoch auch als Verkäufer alter Kunst in
Erscheinung trat.“
In der Fachliteratur findet sich bislang keinerlei Hinweis auf die
Verstrickungen der Böttcherstraßen-Gesellschaften mit dem
Kunst-Sonderbeauftragten Hitlers. Auch er habe sie, so Stamm zur taz, durch
Zufall entdeckt. Das Roselius-Haus habe für zwei Altar-Tafeln aus dem
ursprünglichen Sammlungsbestand eine Recherche durchgeführt. „Dabei sind
wir auf die Kunsthandelsabteilung gestoßen“, so Stamm.
Die anonymen Gemälde waren, beschreibt er in seinem FAZ-Beitrag, „aus dem
Museum ausgesondert worden“. 1943 gingen sie für 52.000 Reichsmark an die
Sammlung. Stamm: „Das war das einzige Werk aus Museumsbeständen – aber für
Jantzen gleichsam die Einstiegsdroge“.
In der Folge nämlich entspann sich ein sehr lukrativer und sehr reger
Geschäftsverkehr zwischen dem Bremer Juristen und den mit der Gründung des
Führermuseums betrauten Verwaltungsmenschen. Die Transaktionen sind
säuberlich dokumentiert. „Bei keinem dieser Gemälde habe ich bislang die
Herkunft klären können.“
Weder fänden sie sich in der Datenbank verschollener Kunst
([1][www.lostart.de]), noch sei ein legaler Erwerb dokumentiert. Er darf
auch als unwahrscheinlich gelten: Weite Teile der Führer-Museums-Bestände
wurden durch planmäßige Enteignungen zusammengeräubert.
bes
2 Sep 2004
## LINKS
[1] http://www.lostart.de
## AUTOREN
bes
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