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# taz.de -- Redeverbot war illegal
> Der Arzt Ghassan Abu-Sittah hätte aus Gaza berichten dürfen, so das
> Verwaltungsgericht
Von Timm Kühn
Das Verwaltungsgericht Berlin hat das im Zuge des „Palästina-Kongresses“
erlassene politische Betätigungsverbot gegen den britisch-palästinensischen
Arzt Ghassan Abu-Sittah für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte eine
Gerichtssprecherin am Dienstag der taz. Abu-Sittah war im April 2024 die
Einreise verwehrt worden. Zudem verhängte das Berliner Landesamt für
Einwanderung (LEA) gegen ihn [1][ein grundsätzliches Veröffentlichungs- und
Interviewverbot]. Die Behörde befürchtete, der Arzt könnte Unterstützung
für palästinensische Terrororganisationen bekunden.
Dies wies das Gericht nun zurück. Das Gericht habe keine Äußerungen finden
können, die eine Unterstützung für Terrorgruppen wie die Hamas nahelegen,
so die Sprecherin. Demnach habe Abu-Sittah zwar in der Vergangenheit
Sympathien für militante Organisationen bekundet – allerdings nur vor dem
Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023.
Damit gebe es keine Grundlage für ein Betätigungsverbot wegen
Terrorunterstützung nach Paragraf 47, Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes. Ein
Verbot nach Absatz 1, der weniger strenge Vorgaben beinhaltet, sei
unverhältnismäßig – da Abu-Sittah auf dem Kongress als Zeitzeuge auftreten
sollte. Der Chirurg war im Oktober 2023 nach Gaza gereist und hatte in
Krankenhäusern medizinische Hilfe geleistet.
Bereits im Mai 2024 hatte das Verwaltungsgericht Potsdam [2][das von der
Bundespolizei verhängte Einreiseverbot gegen Abu-Sittah gekippt]. Schon
damals bemängelte das Gericht fehlende Beweise für die Behauptung,
Abu-Sittah könne Strafbares sagen. Insgesamt hatten die Behörden im Kontext
des Palästina-Kongresses vier politische Betätigungsverbote und mehrere
Einreiseverbote verhängt.
Die Polizei hatte den Kongress aufgelöst, als sich der Historiker Salman
Abu Sitta per Video zuschaltete. Gegen ihn war ebenfalls ein
Betätigungsverbot erlassen worden – von dem die Organisator:innen
allerdings erst während der Veranstaltung erfuhren. Anders als der Arzt
Ghassan Abu-Sittah hatte der Historiker in einem Blogeintrag geschrieben,
wäre er noch jung, hätte er wohl am Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober
teilgenommen.
Karim Bohnhoff von der [3][Rechtshilfeorganisation European Legal Support
Center], die Ghassan Abu-Sittah vertreten hatte, sagte am Dienstag zur taz,
das Urteil sei zu erwarten gewesen: „Das Vorgehen der Berliner
Ausländerbehörde war offensichtlich rechtswidrig.“ Alarmierend sei, dass
die Behörden offenbar „bewusst rechtswidrig handelten, um auf politischen
Druck hin den Kongress um jeden Preis zu verhindern“. Der Fall
verdeutliche, dass sich deutsche Behörden nicht mehr an Gesetze halten
würden, um Palästinasolidarität zu unterdrücken.
16 Jul 2025
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## AUTOREN
Timm Kühn
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