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# taz.de -- Suizid und Recht
> Wie die deutsche Gesetzgebung das Thema Sterbehilfe bewertet
Grundsätzlich war assistierter Suizid in Deutschland lange erlaubt – ohne
dass man ihn so nannte. Noch aus Zeiten des Deutschen Reichs stammte die
Regelung, dass die Beihilfe Dritter, etwa Angehörige oder Ärzt:innen, in
Anspruch genommen werden darf, wenn man sterben möchte. Die aktive
Sterbehilfe war aber auch damals verboten. Das ist bis heute so, nur die
Gesetzesformulierungen lauten etwas anders.
Im Jahr 2015 änderte sich die Gesetzeslage. Zuvor hatten sich Vereine wie
Sterbehilfe Deutschland oder die Schweizer Dignitas gegründet, um
sterbewillige Menschen beim Suizid zu begleiten. Die Kritik an diesen
Organisationen: Suizidhilfe würde zu einer normalen Dienstleistung
verkommen. Im Dezember 2015 trat das „Gesetz zur Strafbarkeit der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ in Kraft. Organisationen und
Einzelpersonen wie Ärzt:innen, die im wiederholten Fall handeln, konnten
nun zu einer Geld- oder Haftstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden.
Nahestehende einer suizidwilligen Person, die im Einzelfall handeln,
blieben weiterhin straffrei.
Verfassungsbeschwerden führten 2020 zu einer Neubewertung der Situation.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz für verfassungswidrig.
Diese Entscheidung ist bis heute maßgeblich. Ein neues Gesetz, das die
Umsetzung der geschäftsmäßigen Selbsttötung regelt, gibt es nicht. Zwei
Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Suizidhilfe scheiterten Juli 2023 im
Bundestag. So ist es vorerst weiterhin den Suizidhilfe-Organisationen
überlassen, wie sie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beim
assistierten Suizid Folge leisten.
Generell unterscheidet man vier Formen von Sterbehilfe. Bei der aktiven
Sterbehilfe (illegal) wird eine Substanz verabreicht, die das Leben der
Sterbewilligen beendet. Bei der indirekten Sterbehilfe (legal) wird der
vorzeitige Tod eines Menschen etwa durch starke Schmerzmittel in Kauf
genommen, um die Schmerzen zu reduzieren. Bei der passiven Sterbehilfe
(legal) wird die Behandlung eines Patienten beendet, das Ärzteteam kann zum
Beispiel die Atemhilfe abschalten. Bei der Beihilfe zum Suizid
beziehungsweise dem assistierten Suizid (legal) verabreicht oder injiziert
sich die Sterbewillige selbst das tödliche Mittel, das von Ärzt*innen
oder einer anderen Person bereitgestellt wurde. Christine Leutkart
Haben Sie suizidale Gedanken? Dann sollten Sie sich unverzüglich ärztliche
und psychotherapeutische Hilfe holen. Bitte wenden Sie sich an die nächste
psychiatrische Klinik oder rufen Sie in akuten Fällen den Notruf an unter
112. Eine Liste mit weiteren Angeboten finden Sie unter
[1][taz.de/suizidgedanken] im Internet.
7 Jun 2025
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## AUTOREN
Christine Leutkart
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