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# taz.de -- das detail: Urteil, das
Bild: Lissana Diarra
„Das System ist tot, wenn man es seines Kerns beraubt“, jubeln jene
Juristen, die nun vorm Europäischen Gerichtshof obsiegten. Der EuGH habe
die Regeln, die den Kern „des von der Fifa geschaffenen und verwalteten
Transfersystems ausmachen, in aller Deutlichkeit und Schärfe verurteilt“.
Was ist also geeignet, die Grundfesten des Fußballspielerhandels zu
erschüttern?
Das höchste europäische Gericht hat am Freitag geurteilt, dass „einige
Fifa-Bestimmungen über internationale Transfers von Berufsfußballspielern“
gegen das so genannte Unionsrecht verstoßen. Betroffen sind die
Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Wettbewerbsrecht. Konkret geht es um den
Fall, wenn ein Spieler seinen Arbeitsvertrag vorzeitig ohne triftigen Grund
kündigt. Diesen Plan hatte einst der französische Profi Lassana Diarra, der
vorzeitig von Lokomotive Moskau wegwollte, aber von seinem Arbeitgeber
nicht aus dem Vertrag entlassen wurde.
Was auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt mit einer gewissen Kündigungsfrist
jederzeit möglich ist, ist im Fußball komplizierter – gewesen. Laut
Fifa-Regeln wird eine Strafzahlung fällig, für die der Spieler und der
Verein haften, der den Profi verpflichten möchte. Diarra sollte im Jahr
2014 satte 10,5 Millionen Euro zahlen, sein erhoffter Wechsel zu einem
belgischen Club zerschlug sich. Sind nun allerhand Wechsel während der
Saison und nicht nur bei geöffnetem „Transferfenster“ möglich? Man wird
sehen. Die Fifa will das Urteil in Ruhe „analysieren“, ist aber jetzt schon
davon überzeugt, dass der Systemsturz dadurch nicht bevorsteht. (taz)
7 Oct 2024
## AUTOREN
Markus Völker
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