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# taz.de -- Die Bundesregierung auf der Anklagebank
> 2021 sprach das Bundesverfassungsgericht ein richtungsweisendes
> Klimaurteil. Es ebnete den Weg für weitere Klagen
[1][Unzureichende Klimaschutzpolitik] beeinträchtigt die Freiheits- und
Grundrechte künftiger Generationen – das entschied 2021 das
Bundesverfassungsgericht. Deshalb ist Reduktion von Treibhausgasen
verfassungsrechtlich notwendig und darf [2][nicht länger hinausgezögert]
werden. Als Folge musste die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz von 2019
nachbessern und mehr Tempo beim Klimaschutz machen. Geklagt hatten neun
Jugendliche, unterstützt von Umweltorganisationen wie Germanwatch,
Greenpeace und Protect the Planet.
Weil die Bundesregierung trotz verschärftem Gesetz aber immer noch keinen
vernünftigen Klimaschutz betreibt, verklagte die Deutsche Umwelthilfe die
Ampelkoalition vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Im
November 2023 bekam sie zum ersten Mal Recht, die Richter verpflichteten
die Bundesregierung, „gesetzeskonforme Klimaschutz-Sofortprogramme in den
Sektoren Gebäude und Verkehr“ umzusetzen. Im vergangenen Jahr verfehlten
die Bereiche Verkehr und Bau ihre Ziele an Emissionseinsparung, zu denen
sie nach dem Klimaschutz-Gesetz verpflichtet sind.
Doch statt Sofortprogramme aufzulegen, änderte die Bundesregierung einfach
das Gesetz: Sektorengrenzen gibt es jetzt nicht mehr. Die Umweltbewegung
wirft der Regierung eine Verwässerung vor. Greenpeace, Germanwatch, der
BUND und andere legten neuerlich Verfassungsbeschwerde ein.
Und dann ist da noch das Urteil aus dem Mai, das die Deutsche Umwelthilfe
vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erstritt: Demnach ist das
von der Ampelkoalition [3][2023 beschlossene Klimaschutz-Programm
rechtswidrig], weil mit ihm die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele
nicht erreicht werden können. Allerdings ist das Urteil noch nicht
rechtskräftig. Statt es als Motor für Klimaschutzpolitik zu nutzen, ging
ausgerechnet der bündnisgrüne Klimaschutzminister Habeck in Revision.
13 Jul 2024
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