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# taz.de -- Kabinett stimmt für Uni-Reform
> Die Ampel will Arbeitsbedingungen für Forscher verbessern
Nachwuchswissenschaftler sollen besser vor Kurzzeitverträgen geschützt
werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Reform des sogenannten
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht, wie das zuständige
Bundesforschungsministerium (BMBF) mitteilte. Es regelt seit 2007 die Frage
von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftlich Beschäftigte an
staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Reform sieht die Einführung von Mindestvertragslaufzeiten vor und nach
der Promotion vor. Zudem sollen Promovierte künftig für maximal vier Jahre
befristet beschäftigt werden dürfen. Bisher waren es sechs. Nach Angaben
des BMBF ist der Anteil an Kurzzeitverträgen in der Wissenschaft immer noch
hoch. Mindestens jeder dritte befristete Vertrag an Hochschulen hat demnach
sogar nur eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 2022 waren den Angaben
zufolge an staatlichen Hochschulen von insgesamt 227.000 hauptberuflich
wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten 178.000 befristet
angestellt.
Die Pläne der Ampel werden von Betriebsräten, Gewerkschaften und
Studierendenvertretern scharf kritisiert. Sie bezweifeln, dass sich für
Nachwuchswissenschaftler dadurch spürbar etwas verbessert. Bemängelt wird
unter anderem, dass das Gesetz es weiterhin kaum zulässt, für betroffene
Beschäftigte abweichende Tarifvereinbarungen, also bessere
Arbeitsbedingungen auszuhandeln. (taz, dpa)
28 Mar 2024
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