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# taz.de -- Rundfunkbeitrag soll steigen
> Zuständige Kommission empfiehlt einen Zuschlag von 58 Cent. Die
> Rundfunkanstalten hofften auf mehr
Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat am
vergangenen Freitag ihren 24. Bericht an die Länder abgegeben. Zur
bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird
darin eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio
von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro vorgeschlagen. Die neue
Beitragsperiode beginnt am 1. 1. 2025 und endet am 31. 12. 2028.
Damit bleibt die KEF deutlich unter dem von den Rundfunkanstalten
angemeldeten Finanzierungsbedarf. Die vorgeschlagene Erhöhung um 58 Cent
entspricht einer Steigerung von 0,8 Prozent pro Jahr und liegt damit weit
unter den aktuellen Preissteigerungsraten. Dieser Beitragsvorschlag für die
Jahre 2025 bis 2028 bedeutet für die ARD-Landesrundfunkanstalten gewaltige
Herausforderungen und kann aus Sicht der ARD die Finanzierung den gesamten
Umfang der anstehenden Zukunftsaufgaben nicht sicherstellen.
Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags liegt nun bei den 16
Landesparlamenten der Bundesländer. Das dreistufige Verfahren zur
Beitragsfestlegung sichert die Unabhängigkeit der Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit die Erfüllung seines
gesetzlichen Auftrags. Hauptfinanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in Deutschland ist der Rundfunkbeitrag. Die ARD vertraut auf das
bewährte, verfassungsgemäße Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags.
Am Samstag sagte der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Reiner Haseloff
(CDU) der Bild-Zeitung, dass er davon ausgeht, dass die empfohlene Anhebung
des monatlichen Rundfunkbeitrags um 58 Cent im Parlament des Bundeslandes
keine Mehrheit findet. „Im Landtag von Sachsen-Anhalt sehe ich dafür keine
Mehrheit“, sagte er und ergänzt, eine solche Erhöhung zum nächsten Jahr sei
der Bevölkerung nicht vermittelbar. Beitragsänderungen müssen von den
Länderparlamenten gebilligt werden. Von den KEF-Empfehlungen können sie
dabei einzig in Ausnahmefällen abweichen.
Mehrere Ministerpräsidenten und Bundesländer hatten sich bereits in den
vergangenen Monaten gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen.
Bereits vor der aktuellen Beitragsperiode hatte Sachsen-Anhalt der
Beitragserhöhung nicht zugestimmt. Im Sommer 2021 wurde der Rundfunkbeitrag
auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf 18,36 Euro erhöht. (dpa)
26 Feb 2024
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