# taz.de -- Rundfunkbeitrag soll steigen | |
> Zuständige Kommission empfiehlt einen Zuschlag von 58 Cent. Die | |
> Rundfunkanstalten hofften auf mehr | |
Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat am | |
vergangenen Freitag ihren 24. Bericht an die Länder abgegeben. Zur | |
bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird | |
darin eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio | |
von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro vorgeschlagen. Die neue | |
Beitragsperiode beginnt am 1. 1. 2025 und endet am 31. 12. 2028. | |
Damit bleibt die KEF deutlich unter dem von den Rundfunkanstalten | |
angemeldeten Finanzierungsbedarf. Die vorgeschlagene Erhöhung um 58 Cent | |
entspricht einer Steigerung von 0,8 Prozent pro Jahr und liegt damit weit | |
unter den aktuellen Preissteigerungsraten. Dieser Beitragsvorschlag für die | |
Jahre 2025 bis 2028 bedeutet für die ARD-Landesrundfunkanstalten gewaltige | |
Herausforderungen und kann aus Sicht der ARD die Finanzierung den gesamten | |
Umfang der anstehenden Zukunftsaufgaben nicht sicherstellen. | |
Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags liegt nun bei den 16 | |
Landesparlamenten der Bundesländer. Das dreistufige Verfahren zur | |
Beitragsfestlegung sichert die Unabhängigkeit der Finanzierung des | |
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit die Erfüllung seines | |
gesetzlichen Auftrags. Hauptfinanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen | |
Rundfunks in Deutschland ist der Rundfunkbeitrag. Die ARD vertraut auf das | |
bewährte, verfassungsgemäße Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags. | |
Am Samstag sagte der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Reiner Haseloff | |
(CDU) der Bild-Zeitung, dass er davon ausgeht, dass die empfohlene Anhebung | |
des monatlichen Rundfunkbeitrags um 58 Cent im Parlament des Bundeslandes | |
keine Mehrheit findet. „Im Landtag von Sachsen-Anhalt sehe ich dafür keine | |
Mehrheit“, sagte er und ergänzt, eine solche Erhöhung zum nächsten Jahr sei | |
der Bevölkerung nicht vermittelbar. Beitragsänderungen müssen von den | |
Länderparlamenten gebilligt werden. Von den KEF-Empfehlungen können sie | |
dabei einzig in Ausnahmefällen abweichen. | |
Mehrere Ministerpräsidenten und Bundesländer hatten sich bereits in den | |
vergangenen Monaten gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. | |
Bereits vor der aktuellen Beitragsperiode hatte Sachsen-Anhalt der | |
Beitragserhöhung nicht zugestimmt. Im Sommer 2021 wurde der Rundfunkbeitrag | |
auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf 18,36 Euro erhöht. (dpa) | |
26 Feb 2024 | |
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