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# taz.de -- Kirche berichtet über sexualisierteGewalt
> Betroffenenrat im Bistum Hamburg kritisiert, dass er weder angehört noch
> eingeladen wurde
Von Hellen Kachler
Das Erzbistum Hamburg hat am Donnerstag einen ersten Bericht über seinen
Umgang mit sexualisierter Gewalt veröffentlicht. Auf einer Pressekonferenz
berichtete Generalvikar Sascha-Philipp Geißler über die Arbeit der
Stabsstelle Prävention und Intervention in den Jahren 2011 bis 2023. Ein
solcher Bericht soll künftig jährlich veröffentlicht werden. Der
Betroffenenrat Nord der Opfer sexualisierter Gewalt in der Katholische
Kirche kritisierte, dass er vor der Veröffentlichung des Berichts nicht
angehört und auch zu der Pressekonferenz nicht eingeladen wurde.
Mit der Stabsstelle Prävention und Intervention hat das Bistum auf die sich
häufenden Fälle sexualisierter Gewalt in der Kirche reagiert. Auslöser
waren die 2010 bekannt gewordenen Fälle sexualisierter Gewalt am
Canisius-Kolleg, einem katholischen Gymnasium in Berlin. Die Stabsstelle
kümmert sich nicht nur darum, sexualisierter Gewalt im Bistum vorzubeugen,
sie soll auch bei konkreten Fällen eingreifen und geschehenes Unrecht
aufarbeiten. Innerhalb des Erzbistums haben bereits 122 Institutionen ein
zertifiziertes Schutzkonzept erarbeitet. 14.000 Personen wurden geschult.
## Neues Thema geistlicher Missbrauch
Im Jahr 2022 gingen 24 Meldungen im Referat Intervention ein. In sieben
dieser Fälle waren die Täter*innen Kleriker*innen oder Mitarbeitende
im kirchlichen Dienst. Fünf dieser Fälle sind allerdings schon verjährt.
Konkretes zum Ablauf der Interventionen war auf Nachfrage nicht zu
erfahren. Die betroffenen Institutionen hätten sich um die Fälle selbst
gekümmert. Die Stabsstelle sei lediglich informiert worden, sagte Katja
Kottmann, Leiterin des Referats Intervention. Neu aufgegriffen hat die
Stabsstelle das Thema des geistlichen Missbrauchs. Bereits im Frühjahr 2021
gründete sich dazu eine Arbeitsgruppe. Dabei herausgekommen ist bis dato
ein etwas versteckter Auftritt auf der auf der Website des Erzbistums
Hamburg.
Dass er nicht hinzugezogen wurde, spiegelt aus Sicht des Betroffenenrates
ein wichtiges Manko wider: Das Erzbistum missachte die Anhöhrungsrechte
Betroffener, die es in seinem eigenen Statut festgeschrieben habe. Ein
Gesprächstermin mit dem Rat hat Generalvikar Geißler erst für die kommende
Woche anberaumt, was Norbert Thewes, Vertreter des Rats, als die „falsche
Reihenfolge“ bezeichnete.
Der Betroffenenrat kritisierte auch die Organisation der Stabsstelle. Mit
dem Generalvikar habe sie einen abhängigen „Aufklärer in eigener Sache“ a…
Leiter installiert. Überdies sei in dem Bericht nicht die Rede davon, wie
Betroffene konkret begleitet wurden. Auch verzichte das Bistum darauf,
Täter zu benennen. Der Kritik des Betroffenenrates, die auch von
Journalist*innen bei der Pressekonferenz aufgegriffen wurde, wiesen die
Kirchenvertreter*innen zurück. Der Bericht beziehe sich auf die
Vergangenheit. Für Veränderungen in der Zukunft seien sie offen.
27 Oct 2023
## AUTOREN
Hellen Kachler
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