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# taz.de -- orte des wissens: Stetige Prüfungen des Alltags
> Am Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg werden unscheinbare
> Produkte untersucht
Was ist da eigentlich drin, im kuscheligen Pullover, den es zu Weihnachten
gab? Oder in diesen Kügelchen, mit denen er dann zu heiß gewaschen wurde?
In dem Toaster, den wir heute früh benutzt haben und in dem Teller, auf dem
die Stulle geschmiert wurde? Diesen Fragen widmen sich die meisten entweder
gar nicht oder erst dann, wenn es nicht mehr nur um ihr eigenes Wohlergehen
geht.
Im niedersächsischen Lüneburg am Institut für Bedarfsgegenstände (IfB)
steht dagegen die Untersuchung von allem, mit dem Mensch ständig Kontakt
kommt, seit 1993 im Zentrum des Forschungsinteresses. Was in die Kategorie
„Bedarfsgegenstand“ fällt, ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
definiert. Es handelt sich um „Gegenstände des täglichen Lebens“, die mit
Lebensmitteln, den Schleimhäuten des Mundes und dem menschlichen Körper in
Berührung kommen. Außerdem inbegriffen sind Gegenstände zur Körperpflege,
Spielwaren oder Scherzartikel.
Damals noch das Staatliche Bedarfsgegenständeuntersuchungsamt Lüneburg
(BUA) genannt, war es die erste Institution bundesweit, in der
ausschließlich Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige
Bedarfsgegenstände untersucht wurden. Im Rahmen einer Neuorganisierung in
den 1990ern spezialisierte sich das BUA auf die Fachbereiche
Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel/Wasch- und Reinigungsmittel. Als
2001 das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit entstand, wurde aus dem BUA das IFB. Getragen von
Niedersachsen untersuchen seine 46 Mitarbeiter*innen auch für Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
allerhand Gegenstände, zum Beispiel alle Industrieprodukte, die mit
Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen. Und Spielzeug.
Das Institut prüft deren stoffliche Beschaffenheit. Auf was genau die
Gegenstände getestet werden, ist abhängig vom Material, dem vorhergesehenen
und dem vorhersehbaren Gebrauch. Bei einem Kinderspielzeug aus Plastik
prüft das IfB beispielsweise, ob sich darin gesundheitsschädliche
Weichmacher befinden – Chemikalien, die wie Lösungsmittel wirken und
Plastik geschmeidiger werden lassen. Der vorgesehene Gebrauch ist zwar das
Spielen mit dem Gegenstand. Aber sein vorhersehbarer Gebrauch, also, dass
er sich früher oder später auch im Kindermund wiederfindet, gehört zur
Wahrheit einfach dazu. Nur wenn das Produkt auch hier alle rechtlichen
Standards einhält, bekommt es die Freigabe aus Lüneburg.Ann-Christin Dieker
6 Feb 2023
## AUTOREN
Ann-Christin Dieker
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