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# taz.de -- petition der woche: Deine blauen Augen machst du dir doch bloß dig…
Schönheitsideale prägen – und quälen – uns seit vielen Jahrtausenden. Im
digitalen Zeitalter wird das Ganze jetzt noch mal verschärft, besonders für
jüngere und weiblich gelesene Menschen. Mit sogenannten Beautyfiltern kann
man das eigene Aussehen auf Fotos oder in Videos verändern: Sie straffen
und reinigen die Haut oder hellen sie auf, machen die Nase schmaler, die
Zähne heller, das Gesicht dünner oder prägen die Wangenknochen stärker aus.
Man präsentiert also eine optimierte digitale Version von sich selbst, und
das hat Folgen auch in der analogen Welt, wenn die Unzufriedenheit mit dem
echten Aussehen wächst.
Silvi Carlsson will das nicht weiter hinnehmen. „Ich möchte, dass
Beautyfilter in Zukunft kommerziell gekennzeichnet werden“, schreibt die
Youtuberin und Moderatorin [1][in einem Instagram-Post]. Sowohl in der
Werbung als auch in den Sozialen Medien müsse erkennbar sein, wenn Filter
verwendet wurden, findet Carlsson. Deswegen hat Carlsson am 10. Oktober die
Petition #BeautyFilterKennzeichnen gestartet, in der sie die
Bundesregierung auffordert, Beautyfilter entsprechend gesetzlich zu regeln.
Bis Donnerstag hatte sie über 6.000 Unterschriften gesammelt.
Die verpflichtende Kennzeichnung wäre dabei zwar kein Allheilmittel gegen
den riesigen Schönheitsdruck – aber immerhin ein Werkzeug zur Eindämmung
einer gefährlichen Dynamik. Denn Filter wie „the perfect face“ oder „shi…
nose“ verzerren unsere Selbstwahrnehmung und können sich langfristig
negativ auf unsere mentale Gesundheit auswirken, ist Carlsson überzeugt.
Wie sich der Druck zur Optimierung vom digitalen Endgerät ins echte Leben
überträgt, belegen verschiedene Studien: So verzeichnet [2][der Beauty
Impact Report 2022] vor allem bei unter 40-Jährigen eine erhöhte
Bereitschaft zu kleineren Eingriffen und Schönheits-OPs.
Silvi Carlsson hofft, dass eine Kennzeichnungspflicht der Filter gegen die
gefährliche Dynamik des digitalen Schönheitsdrucks hilft. In Norwegen gibt
es eine entsprechende Regelung bereits, dort muss seit diesem Jahr explizit
dazugeschrieben werden, wenn das Aussehen von Personen in Werbeanzeigen
optisch verändert wurde. Und auch in Deutschland tut sich zumindest ein
bisschen was: Im Juli [3][appellierten die Gleichstellungs- und
Frauenminister:innen und -senator:innen der Länder] an die
Bundesregierung und die Werbewirtschaft, Standards und Richtlinien einer
Kennzeichnungspflicht der Bildbearbeitung einzuführen.
Das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
äußert sich auf eine taz-Anfrage verständnisvoll, aber zurückhaltend. Man
sei sich bewusst, dass das in der Mode- und Werbebranche vermittelte
Schönheitsideal einem gestörten Selbstbild Vorschub leisten kann, schreibt
eine Sprecherin. Gleichzeitig sei jedoch anzunehmen, dass durch die
Thematisierung in der Schule oder im Freundeskreis unter Jugendlichen „eine
ausreichende allgemeine Kenntnis darüber besitzt, dass die Bilder von
Models oder Influencer:innen nicht dem Original entsprechen, sondern
bearbeitet sind“.
Allzu entschieden klingt das nicht. Ende Oktober weiß man mehr: Dann will
die Bundesregierung zum Beschluss der Gleichstellungs- und
Frauenminister:innen offiziell Stellung nehmen. Jakob Guttenbacher
22 Oct 2022
## LINKS
[1] https://www.instagram.com/p/Cjcm3qOIp_e/
[2] https://www.stylebook.de/data/uploads/2022/10/221008_final_bir.pdf
[3] https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/beschluesse-und-e…
## AUTOREN
Jakob Guttenbacher
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