| # taz.de -- „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ | |
| > Demnächst werden wieder Wahllisten für das Schöffenamt aufgestellt. Das | |
| > Interesse an diesem Ehrenamt sinkt aber stetig | |
| Bild: Im Namen des Volkes | |
| Von Gianluca Siska | |
| Bald ist es wieder so weit. In wenigen Monaten werden in Deutschland die | |
| Laienrichter neu gewählt. Im letzten Quartal dieses Jahres werden alle | |
| Amtsgerichte in der Bundesrepublik die Gemeinde- und Stadträte dazu | |
| auffordern, Wahllisten für die kommende Legislaturperiode 2024 bis 2029 | |
| aufzustellen. Die Schöff*innen – auch Laienrichter*innen genannt – | |
| werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. | |
| Bei jeder Wahl werden an den Amtsgerichten bundesweit circa 100.000 | |
| ehrenamtliche Richter*innen benötigt. 70.000 von ihnen üben ihr Ehrenamt | |
| an Strafgerichten aus, der Rest hat seinen Arbeitsbereich in Sozial-, | |
| Verwaltungs- oder Arbeitsgerichten. Die meisten Ehrenamtler*innen | |
| beschäftigen sich daher mit Verbrechen der „[1][mittleren Kriminalität]“, | |
| bei denen die Straferwartung der Fälle zwischen zwei bis vier Jahren | |
| Freiheitsstrafe liegt. | |
| Schöff*in kann in Deutschland jede Person werden, die das 25. Lebensjahr | |
| vollendet hat, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ein sauberes | |
| Vorstrafenregister besitzt, nicht im öffentlichen Dienst tätig ist, kein | |
| Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit war und eine | |
| „Verfassungstreue“ besitzt, die im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) | |
| allerdings nicht genauer definiert ist. Die Rolle von | |
| Laienrichter*innen ist auch historisch in der Bundesrepublik von | |
| großer Bedeutung. So lautet Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Alle | |
| Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und | |
| Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden | |
| Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“[2][Somit fungieren Schöff*innen | |
| als Bindeglied zwischen Volk und Judikative. Das Ehrenamt entspricht einer | |
| Kontrollinstanz, welches die Lebensrealität der „einfachen Bevölkerung“ im | |
| Gerichtssaal garantieren soll.] Dahinter steckt die Absicht des Staates | |
| sicherzustellen, dass die Bürger*innen stets ein Grundvertrauen in den | |
| Justizapparat besitzen. | |
| Aber das Interesse an diesem Ehrenamt sinkt in der Bevölkerung stetig. | |
| Häufig kommt es, vor allem in Großstädten, zum Losverfahren über das | |
| Melderegister der Städte und Gemeinden, um die fehlenden Plätze zu belegen. | |
| Sich gegen diese verpflichtende Berufung zu wehren, ist fast unmöglich. | |
| Das Nichterscheinen zu Prozessen, in denen man als Schöff*in eingetragen | |
| wird, kann eine Ordnungsstrafe von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. | |
| Der Begriff „Ehrenamt“ ist jedoch irreführend, da Schöff*innen eine | |
| Entschädigungspauschale von 7 Euro die Stunde erhalten und bei | |
| Verdienstausfall einen stündlichen Anspruch auf bis zu 29 Euro besitzen. | |
| Auch Anreise- beziehungsweise Fahrtkosten werden erstattet. [3][Insgesamt | |
| ist ein Hauptschöffe für jährlich zwölf Sitzungstage im Kalenderjahr | |
| eingeplant. Die Termine werden für das gesamte Jahr im Voraus von den | |
| Amtsgerichten bekannt gegeben.] | |
| In den meisten Belangen besitzen die Laienrichter*innen die gleichen | |
| Rechte wie Berufsrichter*innen. Dies wird vor allem im Stimmrecht deutlich. | |
| So haben an den Schöffen-Strafgerichten die Ehrenamtlichen ein | |
| gleichwertiges Stimmrecht wie der vorsitzende Berufsrichter. Da zur | |
| Urteilssprechung eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, können in der Theorie | |
| die zwei Laienrichter*innen das Urteil der Berufsrichter*innen | |
| kippen. | |
| Diese Einflussnahme von Ehrenamtlichen an der Rechtsprechung ist, so | |
| vermuten Rechtsexperten wie Joachim Wagner (siehe Interview), jedoch sehr | |
| selten. Die Kompetenz der Berufsrichter*innen ist häufig | |
| ausschlaggebend für eine einstimmige Urteilssprechung. Eine genaue | |
| Datenlage gibt es nicht, da sowohl Amtsgerichte wie Schöff*innen der | |
| Verschwiegenheit verpflichtet sind und auch nach Ende ihrer Schöffenzeit | |
| keine Auskunft über ihre Urteilssprechung geben dürfen. | |
| 24 Sep 2022 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.juraforum.de/lexikon/schoeffengericht | |
| [2] https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/267620/schoeffen-als-rich… | |
| [3] https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__45.html | |
| ## AUTOREN | |
| Gianluca Siska | |
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